Politik

Mehrere Jahre Gefängnis Gericht verurteilt Syrien-Rückkehrer

Ist er ein "Schläfer" oder einfach ein fehlgeleiteter Jugendlicher, der auf die Terrormiliz IS reinfiel? Kreshnik B. vor Gericht.

Ist er ein "Schläfer" oder einfach ein fehlgeleiteter Jugendlicher, der auf die Terrormiliz IS reinfiel? Kreshnik B. vor Gericht.

(Foto: AP)

Es ist das erste Urteil gegen einen Syrien-Rückkehrer in Deutschland: Der 20-jährige Kreshnik B., der sich der Terrormiliz Islamischer Staat anschloss, muss für einige Jahre ins Gefängnis.

Im ersten deutschen Prozess gegen ein IS-Mitglied ist der 20-jährige Angeklagte zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verhängte gegen Kreshnik B. eine Jugendstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Es sprach ihn der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung schuldig, weil er sich in Syrien der Dschihadistengruppe Islamischer Staat (IS) angeschlossen hatte.

Die Bundesanwaltschaft ermittelt nach eigenen Angaben in rund 40 Verfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft oder der Unterstützung einer ausländischen Terrorvereinigung. Neben dem Frankfurter Oberlandesgericht verhandelt zurzeit auch das Stuttgarter OLG wegen Mitgliedschaft und Unterstützung des IS. Drei Männer im Alter von 24 bis 38 Jahren sind angeklagt. In Düsseldorf gibt es eine Anklage gegen zwei Frauen und einen Mann wegen Unterstützung des IS.

Kreshnik B. hatte gestanden, sich im Sommer 2013 den Dschihadisten der IS-Vorläuferorganisation Islamischen Staat im Irak und Großsyrien (Isis) angeschlossen und an Kämpfen in Syrien teilgenommen zu haben. Im Dezember vergangenen Jahres kehrte Kreshnik B. nach Deutschland zurück und wurde am Frankfurter Flughafen festgenommen. Das Gericht wertete vor allem diese freiwillige Rückkehr und sein Geständnis zu seinen Gunsten.

Das Urteil bewegt sich im Rahmen eines Verständigungsvorschlags des Gerichts. Die Richter hatten dem Angeklagten für den Fall eines Geständnisses und einer umfassenden Aussage eine Jugendstrafe zwischen drei Jahren und drei Monaten und vier Jahren und drei Monaten in Aussicht gestellt. Die Bundesanwaltschaft forderte vor diesem Hintergrund eine Strafe von vier Jahren und drei Monaten, die Verteidigung plädierte für eine Strafe von drei Jahren und drei Monaten.

Der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel hob in seiner Urteilsbegründung hervor, dass das Gericht weiterhin die Gefahr sehe, dass sich Kreshnik B. von Hasspredigern verführen lasse. "Doch er war nicht für seine Einstellung und seine Verführbarkeit, sondern für seine Taten zu verurteilen", sagte Sagebiel.

"Deutliches Signal"

Bundesanwaltschaft und Verteidigung zeigten sich mit dem Urteil zufrieden. Davon gehe ein "deutliches Signal" aus, sagte Staatsanwalt Dieter Killmer am Rande des Verfahrens. Auch er hob hervor, dass die Gefahr bestehe, dass Kreshnik B. erneut "in die falschen Kreise gelangen könnte".

Verteidiger Mutlu Günal sagte, er gehe wie das Gericht davon aus, dass Kreshnik B. nicht gefährlich sei. "Er ist ein netter, freundlicher, schüchterner Junge, der im Teenageralter ein bisschen steckengeblieben ist", sagte Günal. Mit der Strafe könne sein Mandant "ganz gut leben". Verteidigung und Bundesanwaltschaft ließen aber zunächst noch offen, ob sie Revision gegen das Urteil einlegen wollen.

Kreshnik B. nahm das Urteil äußerlich unbeeindruckt auf. Im Gerichtssaal saß wie auch an den anderen Verhandlungstagen seine Familie, deren positiven Einfluss das Gericht ausdrücklich hervorhob. Diese habe sich "vorbildlich" verhalten, sagte Richter Sagebiel. Auch in Syrien war Kreshnik B. in Kontakt mit seiner Familie geblieben, vor allem mit einer Schwester. Sie drängten ihn vehement, nach Deutschland zurückzukehren. Die Familie war schließlich auch an seiner Rückkehr im Dezember 2013 beteiligt.

Quelle: ntv.de, ghö/AFP

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