Politik

Kein Geld mehr für Goldgeschäfte Große Koalition will AfD-Finanzen angreifen

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AfD-Chefin Frauke Petry muss um die staatlichen Zuschüsse zur Parteienfinanzierung fürchten.

(Foto: REUTERS)

Die Rechtspopulisten verdienen mit dem Goldhandel Millionen - und sichern sich auf diese Weise staatliche Zuschüsse. Doch Union und SPD sind die Geschäfte ein Dorn im Auge. Sie wollen den Goldregen für die umstrittene Partei stoppen.

Union und SPD nehmen den Goldhandel der AfD ins Visier: Mit einer Änderung des Parteiengesetzes soll die rechtspopulistische Partei dafür keine staatlichen Zuschüsse mehr bekommen. Durch den Verkauf von Gold hat die AfD bereits mehrere Millionen Euro verdient. Auf einer eigenen Website wirbt die Partei explizit damit, dass Bürger "zu einem angemessenen Preis" Gold erwerben sollten, damit die AfD an die staatlichen Gelder komme.

Konkret geht es um zwei Millionen Euro staatlicher Wahlkampfkostenerstattung, auf die der Bundesvorstand bisher Anspruch hatte. Um dieses Geld auch weiterhin zu erhalten, muss die AfD bis zum Jahresende mindestens eine ebenso hohe Summe eingenommen haben. Denn laut Parteiengesetz dürfen die staatlichen Zuschüsse nicht höher ausfallen als die Summe der selbst erwirtschafteten Einnahmen. Die geplante Gesetzesänderung soll der Partei nun ihre wichtigste Geldquelle nehmen.

Nach Informationen der "Bild"-Zeitung beläuft sich der Umsatz der AfD durch den Goldhandel allein in diesem Jahr auf bislang fast zwei Millionen Euro. Doch Gewinn will der Bundesvorstand mit dem Goldhandel offenbar nicht machen. In einer E-Mail, die bereits im Sommer an alle Parteimitglieder verschickt wurde, heißt es: "Um das unternehmerische Risiko kleinzuhalten, würde die AfD Goldbestände nur sehr kurzfristig und nur in dem Maße erwerben, in dem sie im gleichen Wert Bestellungen für Gold entgegennimmt."

Kein Gewinn, keine Zuschüsse

Genau an diesem Punkt setzt die Kritik der Regierungsparteien an. Sie wollen erreichen, dass solche "künstlich erzeugten Einnahmen" künftig nicht mehr staatlich bezuschusst werden. Denn es entspreche nicht "dem Gesetzeszweck", wenn eine Partei ihre Obergrenze für staatliche Förderung "durch Schaffung von Einnahmen aus unternehmerischer Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht" erhöhe, heißt es in dem Gesetzentwurf.

CDU/CSU und SPD zielen mit ihrem Vorstoß außerdem darauf ab, die staatlichen Gelder für erzielte Wählerstimmen sowie für Einnahmen durch Mitgliederbeiträge und Spenden jeweils zu erhöhen. Grundsätzlich richtet sich die Höhe der staatlichen Teilfinanzierung nach der Anzahl der von einer Partei erzielten Wählerstimmen, den Mitgliedsbeiträgen und Spenden.

Quelle: ntv.de, jug/AFP

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