Opfer von Paragraf 175 Gutachten: Entschädigung für Schwule
11.05.2016, 12:40 Uhr
Bis 1969 wurden rund 50.000 Menschen nach Paragraf 175 verurteilt, danach nochmals mehrere Tausend.
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Erst 1994 wurde der Paragraf 175 abgeschafft. Bis dahin wurden Zehntausende homosexuelle Männer verurteilt. Ein Jurist fordert nun Wiedergutmachung. Dabei geht es nicht nur um Geld.
Homosexuelle Männer, die nach dem Paragrafen 175 verurteilt wurden, müssen einem Gutachten zufolge rehabilitiert und entschädigt werden. "Die mehr als 50.000 Opfer sind durch Verfolgung und Verurteilung im Kernbestand ihrer Menschenwürde verletzt worden", betonte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), Christine Lüders, in Berlin.
Homosexuelle Handlungen unter Männern waren bis 1994 strafbar. Die Urteile wurden nie aufgehoben. "Diese Ungerechtigkeit darf der Gesetzgeber nicht länger hinnehmen", sagte Lüders. Das Gutachten des Münchener Staatsrechtlers Prof. Martin Burgi empfiehlt die kollektive Rehabilitierung der Betroffenen durch ein Aufhebungsgesetz. Dies würde den Opfern ersparen, in einer Einzelfallprüfung erneut mit der entwürdigenden Verletzung ihrer Intimsphäre konfrontiert zu werden. Die Entschädigung soll über einen Fonds organisiert werden.
Juristische Bedenken?
Die Bundesrepublik hatte den 1935 durch die Nationalsozialisten verschärften Paragrafen 175 des Strafgesetzbuchs (StGB) übernommen. Bis zur Entschärfung 1969 wurden nach Schätzungen rund 50.000 Männer zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, danach noch einmal etwa 3500. In der DDR wurde der Paragraf 175 bereits 1968 abgeschafft.
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) forderte, noch in dieser Legislaturperiode die Empfehlungen des Gutachtens umzusetzen. "Die Zeit drängt, damit Opfer der Homosexuellenverfolgung noch die Aufhebung der Unrechtsurteile und die Wiederherstellung ihrer Würde erleben."
Allerdings gibt es offenbar juristische Bedenken. Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags warnte im vergangenen Jahr davor, die Strafurteile, die nach 1945 gegen schwule Männer ergingen, pauschal aufzuheben.
Quelle: ntv.de, mli/dpa