Politik

Gefahr durch "Reichsbürger" erkannt Hat Polizist Mitschuld an tödlichen Schüssen?

Bei einer Razzia in Georgensgmünd schießt ein "Reichsbürger" auf die Beamten und verletzt einen von ihnen tödlich.

Bei einer Razzia in Georgensgmünd schießt ein "Reichsbürger" auf die Beamten und verletzt einen von ihnen tödlich.

(Foto: dpa)

Hätten die Schüsse auf einen Polizisten durch einen sogenannten Reichsbürger verhindert werden können? Die Staatsanwaltschaft meint: ja. Sie nimmt einen Polizeibeamten mit Kontakten in die Szene in die Pflicht: Er hätte um die Gefahr wissen und warnen müssen.

Wer sind die "Reichsbürger"?

"Zur 'Reichsbürgerbewegung' zählen uneinheitliche Gruppen und Einzelakteure, die sich selbst als 'Reichsbürger' bezeichnen. Unter den Anhängern dieser Strömung befinden sich Verschwörungstheoretiker ebenso wie Querulanten und Geschäftemacher, aber auch politisch Motivierte. Sie alle eint die Behauptung, das Deutsche Reich bestehe fort, sowie die Ablehnung der Bundesrepublik Deutschland." (Quelle: Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz)

Nach den tödlichen Schüssen eines sogenannten Reichsbürgers in Franken hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ein Ermittlungsverfahren gegen einen Polizeibeamten eingeleitet. Der Beamte habe die von dem "Reichsbürger" ausgehende Gefahr erkannt und hätte die tödliche Schussabgabe auf einen 32 Jahre alten Polizisten womöglich verhindern können, teilte die Anklagebehörde mit. Ihm werde Beihilfe zum Totschlag durch Unterlassen vorgeworfen.

Der Anhänger der in Teilen rechtsextremen Bewegung hatte bei einer Waffenrazzia im Oktober in Georgensgmünd um sich geschossen und dabei einen Polizisten tödlich verletzt und einen weiteren verletzt. Bereits kurz nach Bekanntwerden der Tat kam der Verdacht auf, dass der Beschuldigte Kontakte zur Polizei pflegte.

Der nun offiziell Beschuldigte wurde bereits im November vom Dienst suspendiert. Laut Staatsanwaltschaft konnte er durch seine Kenntnisse über den "Reichsbürger" damit rechnen, dass bei der Waffenrazzia Schüsse abgegeben würden.

Daher wäre er verpflichtet gewesen, seine Erkenntnisse über den "Reichsbürger" weiterzugeben, "so dass nach derzeitigem Stand durch Ergreifung geeigneter Maßnahmen die tödliche Schussabgabe hätte verhindert werden können", teilte die Anklagebehörde mit. Der Polizist habe sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Quelle: ntv.de, jgu/AFP

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