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Experte sieht Folgeprobleme Jeder vierte Minderjährige auf Sozialleistungen angewiesen

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Sozialleistungen werden gerade intensiv diskutiert.

Sozialleistungen werden gerade intensiv diskutiert.

(Foto: picture alliance / ZB)

Wie viele Kinder und Jugendliche beziehen eigentlich Sozialleistungen? Mehrere Ministerien und die Bundesagentur für Arbeit kommen zu deutlichen Zahlen.

In Deutschland ist jeder vierte Minderjährige auf staatliche Sozialleistungen angewiesen. Das geht aus Angaben von Ministerien und der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf Anfrage der "Welt am Sonntag" hervor. Die Minderjährigen wachsen in Haushalten auf, die ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise durch Transferleistungen wie Bürgergeld, sonstige Sozialhilfe oder Kinderzuschlag bestreiten.

Die BA teilte mit, dass Mitte dieses Jahres 1.810.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren vom Bürgergeld lebten (Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch II/SGB II). Zudem seien im Juni "etwa 1,3 Millionen" Minderjährige mit dem sogenannten Kinderzuschlag unterstützt worden. Er ist für Eltern vorgesehen, die zu wenig verdienen, um das Existenzminimum der Kinder zu sichern, aber zu viel, um in das Bürgergeldsystem aufgenommen zu werden.

Zwischen den Bundesländern bestehen dabei erhebliche Unterschiede. Für die wichtigste Sozialhilfe-Kategorie, das Bürgergeld, hat das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe auf Grundlage von Daten der Arbeitsagentur berechnet: "Ende 2024 reichten die SGB-II-Quoten in der Altersgruppe unter 18 Jahren von 28,2 Prozent im Land Bremen bis 7,0 Prozent in Bayern."

"Erhebliche Folgeprobleme"

Der Ökonom Bernd Raffelhüschen sagte der Zeitung: "Wenn in einer Gesellschaft ein hoher Anteil der Kinder mit der Erfahrung groß wird, von Sozialleistungen abzuhängen, führt dies zu erheblichen Folgeproblemen. Studien zeigen immer wieder, dass Jugendliche aus solchen Familien durchschnittlich ein höheres Risiko aufweisen, später selbst nicht auf eigenen Beinen stehen zu können."

Zu den umfangreichen weiteren staatlichen Hilfsformen für Kinder, deren Eltern nicht ausreichend verdienen, um sie zu finanzieren - die sich aber mit den oben genannten überschneiden -, gehört etwa der Unterhaltsvorschuss. Auf ihn haben Alleinerziehende Anspruch, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt. Für rund 855.700 Kinder und Jugendliche zahlten Bund und Länder 2024 Unterhaltsvorschuss. Der zahlungspflichtige Elternteil kann zwar nachträglich in Regress genommen werden, das gelingt aber nur selten. Laut Familienministerium konnten nur 17 Prozent der im vergangenen Jahr insgesamt gezahlten 3,2 Milliarden Euro zurückgeholt werden; nämlich rund 545 Millionen Euro.

Ein entscheidender Faktor für diese Entwicklung ist die starke Einwanderung. Viele Zuwanderer finden oft erst nach Jahren eine Arbeit, mit der sie ihre Familien selbstständig finanzieren können. Wie die BA mitteilte, waren von den 1.810.000 Kindern und Jugendlichen im Bürgergeld-Bezug (Stand: Juni 2025) 854.000 keine deutschen Staatsbürger. Kinder mit mehreren Staatsangehörigkeiten zählen in der Statistik ausnahmslos als Deutsche.

Quelle: ntv.de, sba/rts

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