Politik

Aufenthaltsrecht unberührt Joblose Selbstständige dürfen bleiben

Wer ins Sozialsystem einzahlt, hat Ansprüche. Auch als Selbstständiger.

Wer ins Sozialsystem einzahlt, hat Ansprüche. Auch als Selbstständiger.

(Foto: REUTERS)

Arbeitnehmer können arbeitslos werden - Selbstständige aber auch. Für EU-Richter also kein Grund, zwischen ihnen groß zu unterscheiden. Haben letztere in einem EU-Land Abgaben entrichtet, haben sie auch Ansprüche und dürfen bleiben.

Wer als selbstständig arbeitender EU-Bürger in einem anderen EU-Land unverschuldet arbeitslos wird, verliert nicht automatisch sein Aufenthaltsrecht in diesem Staat. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Dabei dürfe auch nicht zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen unterschieden werden.

Im konkreten Fall ging es um einen rumänischen Staatsbürger. Der Mann war 2007 nach Irland gezogen und von 2008 bis 2012 als selbstständiger Stuckateur dort tätig. Er entrichtete Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in dem Land. 2012 gab er seine Arbeit wegen einer Konjunkturflaute und einem damit verbundenen Mangel an Aufträgen auf. Anschließend stellte er einen Antrag auf Arbeitslosenzuschuss. Die irischen Behörden lehnten diesen allerdings mit der Begründung ab, dass der Mann mit der Beendigung seiner Erwerbstätigkeit seinen Status als Selbstständiger und damit auch sein Aufenthaltsrecht und damit verbundenen Anspruch auf Zuschüsse verloren habe.  

Die Luxemburger Richter befanden nun, dass sich aus dem geltenden EU-Recht keine Unterscheidung zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen ableiten ließe. Beide könnten unfreiwillig durch den Verlust ihrer Arbeit in eine vergleichbare schwierige Lage geraten. In diesem Fall seien sie rechtlich geschützt.

Eine Unterscheidung sei umso mehr ungerechtfertigt, da sie dazu führen würde, dass Selbstständige, die mehr als ein Jahr im Aufnahme-EU-Staat tätig waren und Steuern entrichtet haben, wie Personen behandelt würden, die in dem Staat erstmals einen Job suchen - und noch nie in das dortige Sozialversicherungs- und Steuersystem eingezahlt haben.

Quelle: ntv.de, jwu/dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen