Politik

Papiere sind "beweiserheblich" Justiz nutzt Mappus-Akten

Mappus muss den Blick in seine privaten Unterlagen dulden.

Mappus muss den Blick in seine privaten Unterlagen dulden.

(Foto: dpa)

Rückschlag für Stefan Mappus: Die Justiz darf im EnBW-Verfahren auch persönliche Unterlagen des Ex-Ministerpräsidenten unter die Lupe nehmen. Die Dokumente waren bei Mappus daheim beschlagnahmt worden.

Im Verfahren um den milliardenschweren Kauf des Energiekonzerns EnBW darf die Staatsanwaltschaft beschlagnahmte Akten des früheren Ministerpräsidenten Stefan Mappus auswerten. Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart kann die Anklagebehörde die Unterlagen auch an den EnBW-Untersuchungsausschuss weiterleiten. Dem CDU-Politiker wird vorgeworfen, Ende 2010 EnBW-Aktien vom französischen Konzern EdF zu einem überhöhten Preis von 4,7 Milliarden Euro für das Land Baden-Württemberg zurückgekauft zu haben.

Mappus scheiterte mit seinem Widerspruch gegen die Beschlagnahme von Unterlagen und Dateien aus seinem Haus in Pforzheim und deren Weitergabe an den Ausschuss. Er hatte das mit dem teils persönlichen Charakter der Dokumente begründet. Das Material sei "beweiserheblich" für den Untreue-Vorwurf gegen Mappus, deshalb sei die Beschlagnahme rechtens, sagte die Sprecherin des Gerichts, Monika Rudolph. Mappus kündigte über seinen Anwalt Beschwerde gegen den Beschluss an.

Der vor etwa einem Jahr eingesetzte Untersuchungsausschuss beschäftigt sich mit allen Fragen rund um den umstrittenen Deal. Mappus wird auch vorgeworfen, er habe sich von dem befreundeten Investmentbanker Dirk Notheis die Konditionen für das Geschäft diktieren lassen.

Zuvor hatte bereits das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart eine Klage des Ex-Regierungschefs gegen die Herausgabe einer Kopie der vollständigen Ermittlungsakten an den Ausschuss zurückgewiesen.

Quelle: ntv.de, dpa

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