Politik

Snowden-Vernehmung Karlsruhe nimmt Klage nicht an

Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle ist der Vorsitzende des Zweiten Senats.

Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle ist der Vorsitzende des Zweiten Senats.

(Foto: picture alliance / dpa)

Das Bundesverfassungsgericht weist die Klage der Opposition zur Zeugenvernehmung des früheren US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden in Deutschland ab. "Die Anträge sind unzulässig", erklärt das Gericht in Karlsruhe.

Die Klage der Bundestagsfraktionen von Linken und Grünen zur Vernehmung des Whistleblowers Edward Snowden ist vom Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärt worden. Faktisch bedeutet dies, dass die obersten Richter sich für nicht zuständig erklärten.

Die Opposition hatte die Bundesregierung mit einer sogenannten Organklage in Karlsruhe zwingen wollen, eine Vernehmung von Snowden in Deutschland zu ermöglichen. Der Zweite Senat des Karlsruher Gerichts wies diese Klage jedoch einstimmig zurück.

Zur Begründung erklärten die Richter, das Verhalten der Bundesregierung sei "kein zulässiger Gegenstand im Organstreitverfahren". Ihrer Auffassung zufolge war der Gegenstand des Antrags "nicht die Vereinbarkeit einer Maßnahme mit dem Grundgesetz". Zuständig für den Streit sei der Bundesgerichtshof.

Quelle: ntv.de, hvo/dpa

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