Familienpaket und Steuersenkung Kindergeld steigt nur minimal
18.06.2015, 22:09 Uhr
Das Familienpaket sieht unter anderem eine Erhöhung des Kinderfreibetrags vor.
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Arbeitnehmer und Familien können sich auf leichte Steuerentlastungen einstellen. Der Bundestag hat eine Reihe von Gesetzen dazu beschlossen. Unter anderem soll der Grundfreibetrag angehoben werden - wenn der Bundesrat zustimmt.
Begleitet von heftiger Kritik der Opposition hat die große Koalition eine Erhöhung familienpolitischer Leistungen beschlossen. Durch den Beschluss werden Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und Kinderzuschlag angehoben. Rückwirkend zum 1. Januar wird der steuerliche Grundfreibetrag um 118 Euro und 2016 um weitere 180 Euro erhöht. Der Kinderfreibetrag steigt 2015 um 144 Euro und 2016 noch einmal um 96 Euro.
Da vom Kinderfreibetrag besonders Bezieher höherer Einkommen profitieren, steigt parallel das Kindergeld, allerdings nur um zwei Euro im laufenden und weitere vier Euro im kommenden Jahr. Der Kinderzuschlag für Geringverdiener soll um 20 Euro steigen, jedoch erst ab Juli 2016. Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steigt rückwirkend ab Jahresbeginn um 600 Euro.
Opposition: Arme Familien benachteiligt
"Klar, mehr geht immer", räumte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig im Bundestag ein. Den Kritikern hielt die SPD-Politikerin jedoch entgegen, dass die Regierung ein "milliardenschweres Entlastungspaket" für Familien auf den Weg bringe.
Zustimmen muss aber noch der Bundesrat. Zuletzt hatten einige Länder eine Kompensation der Einnahmeausfälle durch den Bund gefordert. Die eigentlich schon für 2014 verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des Kinderfreibetrags hat die Koalition ausgeklammert. Die Bundesregierung macht sich damit aus Sicht von Steuer- und Rechtsexperten rechtlich angreifbar.
Der Linke-Abgeordnete Richard Pitterle warf der großen Koalition eine "höchst unterschiedliche Förderung" vor, die Kinder aus wohlhabenden Familien bevorzuge, während die Ärmsten leer ausgingen. Die Linke kritisiert, dass von der Anhebung des Grundfreibetrags vor allem Gutverdienende profitierten, während die Erhöhung des Kindergelds gering ausfalle.
Abbau der kalten Progression
Die Grünen-Abgeordnete Lisa Paus warf der Regierung vor, "weniger als das Notwendigste" zur Förderung von Familien zu tun. Mit der Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag komme die Regierung lediglich ihrer Pflicht nach, eine Besteuerung des Existenzminimums zu vermeiden - wie es verfassungsrechtlich vorgeschrieben sei. Es sei jedoch "schäbig", dabei das Jahr 2014 einfach auszulassen, sagte Paus, die ein "Klassensystem" in Deutschland in Bezug auf Kinder kritisierte.
In dem Gesetzentwurf zur Steuerpolitik sind auch Schritte zum Abbau der sogenannten kalten Progression enthalten. Dabei geht es um den Effekt, dass Gehaltserhöhungen durch progressiven Steuertarif und Inflation teilweise aufgezehrt werden. Die Eckwerte des Einkommensteuertarifs werden um 1,5 Prozent verschoben, wodurch die Steuerprogression später einsetzen soll.
Quelle: ntv.de, hul/dpa/AFP