Urteil des Verfassungsgerichts NPD scheitert mit Klage gegen Schwesig
16.12.2014, 10:40 Uhr
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig darf im Wahlkampf vor der NPD warnen.
(Foto: picture alliance / dpa)
Vor der Landtagswahl in Thüringen spricht Bundesfamilienministerin Schwesig über das höchste Ziel der SPD: Die NPD dürfe nicht in den Landtag kommen. Die Rechtsextremen sind darüber erzürnt, klagen vor dem Bundesverfassungsgericht - und verlieren.
Die rechtsextreme NPD ist mit einer Verfassungsklage gegen Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Ministerin mit einer NPD-kritischen Äußerung im Thüringer Landtagswahlkampf das Recht der Partei auf Chancengleichheit nicht verletzt habe.
"Der Antrag ist unbegründet", sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Die umstrittenen Äußerungen der SPD-Vizevorsitzenden in einem Interview der "Thüringischen Landeszeitung" seien dem politischen Meinungskampf zuzuordnen. Denn die Ministerin habe dafür nicht die Autorität ihres Amtes in Anspruch genommen. Schwesig hatte gesagt: "Ziel Nummer 1 muss sein, dass die NPD nicht in den Landtag kommt." Die NPD warf der Bundesministerin daraufhin vor, sie habe ihre parteipolitische Neutralitätspflicht verletzt. Bei der Wahl am 14. September scheiterte die NPD mit 3,6 Prozent der Stimmen an der Fünf-Prozent-Hürde.
Voßkuhle warnte aber davor, das Urteil als "Freifahrschein" zu verstehen. Der Senat habe sich intensiv mit den Grenzen der Äußerungsrechte von Mitgliedern der Bundesregierung befasst. Minister dürfen ihr Amt demnach nicht dazu missbrauchen, um gegen andere Parteien im Wahlkampf Stimmung zu machen. "Es gilt insofern das Gebot der Neutralität des Staates im Meinungskampf", sagte Voßkuhle. Sie dürften zwar am politischen Meinungskampf teilnehmen - müssten dies jedoch von ihrem Amt trennen.
Die NPD musste damit erneut in Karlsruhe eine Niederlage einstecken. Im Juni hatte das Verfassungsgericht entschieden, dass Bundespräsident Joachim Gauck Anhänger der Partei als "Spinner" bezeichnen durfte. Das Staatsoberhaupt müsse bei Werturteilen über politische Parteien nicht zwangsläufig neutral bleiben, hatten die Richter gerurteilt.
Quelle: ntv.de, fma/dpa/rts