Korruptionsvorwürfe in den USA Österreich liefert Oligarchen nicht aus
01.05.2015, 09:31 Uhr
Der ukrainische Oligarch Firtasch galt als einer der engsten Vertrauten Janukowitschs.
(Foto: picture alliance / dpa)
Der ukrainische Oligarch Dmitry Firtasch ist in den USA wegen Korruption angeklagt - das Land strebt seine Auslieferung an. Doch ein Wiener Gericht macht Washington einen Strich durch die Rechnung.
Österreich liefert den ukrainischen Oligarchen Dmitry Firtasch nicht an die USA aus. Die Anklage gegen ihn in den Vereinigten Staaten sei in Teilen politisch motiviert, entschied ein Gericht in der Hauptstadt Wien. Zudem fehlten einige Papiere aus den USA, die für eine Auslieferung nötig seien.
Die USA hatten den Schritt beantragt, da dort ein Haftbefehl gegen Firtasch besteht. Firtasch sollte nach dem Willen der US-Behörden vor einem Bundesgericht in Chicago wegen angeblicher Korruption bei Auslandsgeschäften angeklagt werden. Das FBI ermittelt seit 2006 gegen ihn, dem Unternehmer wird Bestechung und die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Nach früheren Angaben von Firtaschs Holding Group DF, die in Wien registriert ist, beziehen sich die Vorwürfe auf ein Projekt aus dem Jahr 2006 in Indien. Der Unternehmer wies die Anschuldigungen zurück.
Gegen Kautionszahlung frei gekommen
Firtasch ist einer der reichsten Ukrainer und verfügte insbesondere während der Amtszeit des abgesetzten Präsidenten Viktor Janukowitsch über großen Einfluss. Nach den Massenprotesten in Kiew flüchtete er zunächst nach Russland. Firtasch ist Hauptanteilseigner am größten ukrainischen TV-Sender Inter.
Der Gasmilliardär war im vergangenen Jahr aufgrund eines Haftbefehls aus den USA zunächst festgenommen worden und durfte Österreich nicht verlassen. Gegen eine Kaution von 125 Millionen Euro kam der einflussreiche 48-jährige Unternehmer jedoch wenig später frei. Firtasch begrüßte die Entscheidung des Straflandesgerichts, dem Auslieferungsansuchen des amerikanischen Justizministeriums nicht stattzugeben. Er wird nach Angaben seiner Kanzlei vorerst in Wien bleiben und die Rechtskraft des Urteils abwarten.
Quelle: ntv.de, jgue/rts/dpa