Nachbarn fühlen sich benachteiligt Österreich macht mobil gegen Pkw-Maut
12.05.2015, 17:33 Uhr
Im Unterschied zur deutschen Maut werden in Österreich In- und Ausländer gleichermaßen zur Kasse gebeten.
(Foto: picture alliance / dpa)
Die Pkw-Maut ist beim österreichischen Nachbarn schon lange ein rotes Tuch - nun legt Wien offiziell Beschwerde vor der EU-Kommission ein. Mit im Gepäck ist ein heikles Gutachten, das für Deutschland schwerwiegende Konsequenzen haben könnte.
Österreich hat sich bei der EU-Kommission über die deutsche Pkw-Maut beschwert und die Behörde zum Eingreifen aufgefordert. Die Kommission solle "so rasch wie möglich" ein "Prüfungsverfahren im Hinblick auf die EU-Konformität dieser Maut" veranlassen, fordert Verkehrsminister Alois Stöger in einem Schreiben aus Wien.
Stöger richtet sich direkt an die "Werte Kollegin" Verkehrskommissarin Violeta Bulc, die in Brüssel für das Dossier zuständig ist. "Wie wir schon des öfteren besprochen haben, hatte Österreich stets starke Bedenken bezüglich der EU-Konformität dieser Maut", schreibt Stöger. Diese Bedenken bestünden weiter, trotz einiger Änderungen der Mautpläne in der Zwischenzeit. Am vergangenen Freitag hatte auch der Bundesrat das vom Bundestag im März beschlossene Gesetz gebilligt. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt verteidigte dabei sein Vorhaben. Das eingenommene Geld sichere langfristig den Ausbau der Infrastruktur, sagte er.
Offenbar hatte Wien auf das Votum der Länderkammer gewartet, um in Brüssel Beschwerde zu erheben, denn Stöger bezieht sich in seinem Schreiben auf diesen Schritt. Inhaltlich beruft sich der Wiener Minister auf ein Gutachten des Innsbrucker Rechtsprofessors Walter Obwexer. Obwexer argumentiert darin, dass die Maut in Verbindung mit der ebenfalls vorgesehenen Senkung der Kfz-Steuer für inländische Halter die Autobahnnutzer aus dem Ausland benachteiligt. Das war auch der Kern der zuvor von vielen Seiten gegen die Maut vorgebrachten Kritik.
Besonders heikel aus deutscher Sicht dürfte ein anderer Aspekt aus Obwexers Gutachten sein. Da sie als Verletzung der EU-Verträge zu werten sei, schaffe sie "die Möglichkeit, einen Staatshaftungsanspruch gegen Deutschland geltend zu machen", heißt es in der Kurzfassung. Unionsbürger könnten daher, sofern sie einen Schaden erleiden, diesen vor deutschen Gerichten einklagen, folgert der Jurist. Deutschland müsste dann unter bestimmten Bedingungen "die rechtswidrig erhobene Infrastrukturabgabe zurückzahlen".
Alexander Dobrindt weist indes den Vorwurf der Diskriminierung zurück. Gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen" ließ sein Sprecher verlauten, dass die österreichische Position seit langem bekannt sei und es keine neuen Argumente gegen die Maut gebe. Er wies zudem auf ein eigenes Gutachten hin, das der EU-Kommission vorliege.
Quelle: ntv.de, jgu/AFP