Politik

NSU-Prozess in München Psychiater darf Zschäpe weiter beobachten

Zschäpe befürchtet, der Psychiater könne die Gespräche mit ihren Anwälten belauschen.

Zschäpe befürchtet, der Psychiater könne die Gespräche mit ihren Anwälten belauschen.

(Foto: dpa)

Beate Zschäpe fühlt sich vom Gerichtspsychiater bedrängt und fürchtet, dieser könne Gespräche mit ihren Anwälten belauschen. Das verstoße gegen Grundrechte, argumentiert die Verteidigung und stellt einen Antrag auf mehr Distanz. Das Gericht sieht das anders.

Im NSU-Prozess hat das Oberlandesgericht München einen Antrag der Verteidigung gegen den Gerichtspsychiater Henning Saß abgelehnt. Die Anwälte der Hauptangeklagten Beate Zschäpe hatten gefordert, dass Saß sich auf einen weiter entfernten Platz setzen soll, damit er keine Gespräche zwischen Zschäpe und ihren Anwälten mithören kann. Außerdem solle er in Verhandlungspausen den Saal verlassen.

Saß beobachte Zschäpe auch in Verhandlungspausen und mache sich darüber Notizen, sagte Rechtsanwalt Wolfgang Heer. Das verstoße gegen Grundrechte. Der Anwalt beantragte, Saß im Gerichtssaal umzusetzen, damit er nicht mehr in Hörweite sei. Das Gericht bewertete den Antrag als "nicht sachgerecht" und "nicht angebracht".

Wegen des Streits um den Gutachter wurde die Verhandlung mehrfach unterbrochen. Zuletzt kündigten die Zschäpe-Verteidiger eine schriftliche Beschwerde an, für deren Vorbereitung die Sitzung neuerlich unterbrochen wurde. Ein aus der Schweiz angereister Zeuge wurde zunächst nicht aufgerufen.

Zschäpe muss sich für die zehn überwiegend rassistisch motivierten Morde des "Nationalsozialistischen Untergrunds" verantworten.

Quelle: ntv.de, sko/dpa

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