Bisher strengste Regelung Regierung lässt kommerzielles Fracking zu
20.11.2014, 08:31 Uhr
Eine Fracking-Anlage in Montrose, Pennsylvania, USA.
(Foto: picture alliance / dpa)
Die unkonventionelle Förderung von Gas aus tiefen Gesteinsschichten soll in Deutschland auf ein Minimum begrenzt werden. Für Trinkwasser- und Naturschutzgebiete wird das Verfahren verboten, auch in anderen Gebieten ist es oberhalb von 3000 Metern tabu.
Gas soll in Deutschland künftig doch durch die umstrittene Fördermethode Fracking gewonnen werden können. Auf Druck von Wirtschaftspolitikern der Koalition weicht die Bundesregierung ihre Pläne für ein Fracking-Verbot auf und will es unter Auflagen in Einzelfällen zulassen. Nach erfolgreichen Probebohrungen und der Genehmigung eines Wissenschaftsgremiums könne in Ausnahmefällen kommerzielles Fracking erlaubt werden. Das geht aus dem Gesetzentwurf des Umweltministeriums hervor.
"Wir legen damit die strengsten Regelungen im Bereich Fracking vor, die es jemals gab", erklärte Umweltministerin Barbara Hendricks. Es werde nur unter schärfsten Auflagen bei oberster Priorität für Umwelt und Trinkwasser möglich sein. Der Entwurf ist aber in einem Kernpunkt gegenüber den Eckpunkten des Umwelt- und Wirtschaftsministeriums aus dem Sommer abgeschwächt: Damals sollte Fracking, auch unkonventionelle Schiefergas-Förderung genannt, mit Ausnahme wissenschaftlicher Probebohrungen komplett bis 2021 verboten bleiben. Dieses Verbot sollte im Anschluss anhand der wissenschaftlichen Erkenntnisse überprüft werden.
Rat von Wissenschaftlern soll mitentscheiden
Nun kann nach Probebohrungen und mit Genehmigung der Mehrheit eines sechsköpfigen Wissenschaftlergremiums Fracking eingesetzt werden, um Gas oder Öl zu fördern. Dies kann frühestens ab 2019 möglich sein, da bis dahin Erfahrungen mit den Probebohrungen gesammelt werden. Zudem sind Wasser- oder Naturschutzgebiete tabu. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung, die Bürgerbeteiligung einschließt, ist in jedem Fall nötig. Die Genehmigungsbehörden können Fracking zudem auch bei einem positiven Votum der Wissenschaftler verbieten.
In Kreisen des Umweltministeriums hieß es, man rechne auf viele Jahre hinaus nicht mit dem Einsatz in Deutschland. Fracking könne hierzulande zudem keinen nennenswerten Beitrag zur Energieversorgung leisten.
Die Wirtschaft hatte mit Blick auf die USA darauf gedrängt, Fracking nicht komplett zu verbieten. Beim unkonventionellen Fracking, wie im großen Stil in den USA eingesetzt, wird ein Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien unter hohem Druck ins Gestein gepresst und in großer Tiefe auch horizontal gebohrt. Damit werden Schichten aufgebrochen ("fracken") und bisher unerschlossene Gas- und Öl-Blasen frei gesetzt. In den USA und Kanada sind dadurch die Energiepreise gesunken, die Länder haben sich unabhängig von Gas-Importen gemacht und energieintensive Betriebe angezogen.
Die Umweltfolgen vor allem für das Grundwasser gelten aber bisher als kaum erforscht. Deshalb beschränken sich die strengen Auflagen im Gesetzentwurf des Bundes auch auf Tiefen bis 3000 Meter, wo Grund- und Trinkwasser gefährdet sein könnte. Erlaubt bleiben soll indes das seit Jahrzehnten vor allem in Niedersachsen eingesetzte konventionelle Fracking in sehr tiefen Schichten wie Sandgestein. Hierfür wird aber ebenfalls künftig eine Umweltverträglichkeitsprüfung wie beim unkonventionellen Fracking vorgeschrieben. Den Ländern soll zudem ermöglicht werden, weitere Regelungen in Eigenregie zu erlassen.
Quelle: ntv.de, ppo/rts