Mehr Kameras an öffentlichen Orten Regierung will Videoüberwachung ausweiten
21.12.2016, 15:39 UhrZur Verstärkung der inneren Sicherheit will die Bundesregierung die Videoüberwachung an öffentlichen Orten weiter ausweiten. Auch die Bundespolizei erhält mit dem Gesetzentwurf neue Befugnisse. Kritiker fordern de Maizière bereits auf, das Gesetz zurückzuziehen.
Als Reaktion auf die Anschläge in Deutschland hat das Bundeskabinett eine schon länger vorbereitete Verschärfung der Videoüberwachung auf den Weg gebracht. Das Bundesdatenschutzgesetz soll demnach so geändert werden, dass auch in großen, öffentlich zugänglichen Anlagen und im öffentlichen Personenverkehr eine Videoüberwachung erfolgen kann. Das Gesetz ist heftig umstritten, es muss auch noch durch den Bundesrat. Spätestens im Mai 2018 wird das Bundesdatenschutzgesetz durch die EU-Datenschutzgrundverordnung abgelöst.

Das Gesetz soll Betreibern von Einkaufszentren oder Sport-und Vergnügungsstätten die Möglichkeit geben, die Kameraüberwachung zu verstärken.
(Foto: picture alliance / dpa)
Die Bundesregierung will mit dem sogenannten Videoüberwachungsverbesserungsgesetz Betreibern etwa von Einkaufszentren oder Sport- und Vergnügungsstätten die Möglichkeit geben, die Kameraüberwachung zu verstärken und enger mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenzuarbeiten.
Bislang müssen die Betreiber dabei eine Abwägungsentscheidung zwischen ihren Sicherheitsinteressen und den schutzwürdigen Interessen ihrer Gäste - unter anderem dem Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung - treffen. In dieser Abwägungsentscheidung soll nun dem Aspekt Sicherheit mehr Bedeutung eingeräumt werden.
Kritik vom Deutschen Richterbund
Das Papier war bereits weit vor dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz in Arbeit. Potenzielle Schäden sollen frühestmöglich verhindert werden. Polizei und Staatsanwaltschaft stünden damit effektive Ermittlungsmöglichkeiten zur Verfügung, "gerade wenn es darum geht, in Echtzeit reagieren zu können".
Die unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Ländern haben de Maizière bereits aufgefordert, das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz zurückzuziehen. Es suggeriere mehr Sicherheit, ohne die bisher geltende Rechtslage tatsächlich zu verbessern, erklärten sie.
Der Deutsche Richterbund äußerte ebenfalls erhebliche Kritik. Es bestünden "Zweifel an der Geeignetheit der gewählten Maßnahme zur Gefahrenabwehr", heißt es in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf. Die Experten weisen auch darauf hin, dass es umstritten sei, "ob Videoüberwachung die Begehung von Straftaten im erheblichen Umfang verhindern kann".
Seibert verweist auf "öffentliches Interesse"
Zudem erscheint es nach Ansicht der Richter fraglich, ob eine Ausweitung der anlasslosen Videoüberwachung "angesichts des damit verbundenen erheblichen Eingriffs in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verhältnismäßig ist". Regierungssprecher Steffen Seibert hingegen erklärte, mit dem Gesetz könne ein Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit geleistet werden. Dies liege "im öffentlichen Interesse".
Das Kabinett verabschiedete außerdem ein Papier, mit dem die Befugnisse zur Aufzeichnung eingehender Telefonanrufe in den Einsatzleitstellen ausgebaut werden sollen. Der Polizei soll es außerdem ermöglicht werden, bei Fahndungen automatisiert Kennzeichen scannen und mit Fahndungslisten abgleichen zu können.
Quelle: ntv.de, jki/DJ