Politik

Vor Bundespräsidentenwahl SPD entschuldigt sich für Tweet

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Union und SPD unterstützen mit Frank-Walter Steinmeier denselben Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten. Dennoch kommt es im Vorfeld der Wahl zum Streit - wegen eines Fotos.

Ein Tweet der Berliner SPD hat kurz vor der Wahl des Bundespräsidenten für Ärger gesorgt. "Wir freuen uns auf den neuen sozialdemokratischen Schlossherrn", twitterte die Landes-SPD zu einem Foto des Amtssitzes Schloss Bellevue. Der Sozialdemokrat Frank-Walter Steinmeier ist gemeinsamer Kandidat von SPD und Union und hat gute Chancen, an diesem Sonntag schon im ersten Wahlgang gewählt zu werden.

Mehrere Politiker empörten sich über die Nachricht. Kanzleramtschef Peter Altmaier schrieb bei Twitter, er sei überzeugt, dass Steinmeier ein guter Präsident für alle in Deutschland werde, kritisierte aber den Tweet. "Wer ihn für eine Partei vereinnahmt, schadet ihm und uns."

CDU-Generalsekretär Peter Tauber twitterte: "Lieber Herr Steinmeier, ich hoffe Sie sind ab Morgen der Präsident für alle Deutschen und nicht nur für @spdberlin". Später legte er an die Adresse der SPD nach: "Wir dienen dem Land, Ihr macht es Euch zu eigen." Der stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Konstantin von Notz, nannte den Berliner SPD-Tweet "irgendwie krass geschmacklos". Andere Nutzer kommentierten, dass "Schlossherr" nicht zu Sozialdemokraten passe, zudem stehe die Wahl ja erst noch bevor.

Daraufhin löschte der Berliner SPD-Landesverband den umstrittenen Tweet. "Wir freuen uns aber sehr, dass der von SPD vorgeschlagene Kandidat gute Chancen hat", twitterten die Sozialdemokraten. "Für unseren Tweet entschuldigen wir uns aufrichtig". Es sei "ungeschickt und unangebracht" gewesen, die Unterstützung für Steinmeier so auszudrücken. Kanzleramtsminister Altmaier begrüßte den Schritt. Er twitterte: "Gut dass Sie so schnell reagiert haben."

Der Bundespräsident ist zur Überparteilichkeit verpflichtet, seine Parteimitgliedschaft muss er ruhen lassen. Nach dem Grundgesetz darf er auch kein "besoldetes Amt" und keinen Beruf ausüben.

Quelle: ntv.de, cro/dpa

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