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Von der Regierung beschlossen Selbstbestimmungsgesetz nimmt erste Hürde

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"Transrechte sind Menschenrechte", heißt es bei dieser Demo.

"Transrechte sind Menschenrechte", heißt es bei dieser Demo.

(Foto: picture alliance / photothek)

Es ist umstritten, doch das neue Selbstbestimmungsgesetz macht im Kabinett den ersten Schritt zur Verabschiedung. Damit sollen Geschlechtereinträge bei den Behörden leichter geändert werden können. Es reicht dann eine einfache Selbstauskunft.

Das Bundeskabinett hat den Weg für eine vereinfachte Änderung des Geschlechtereintrags bei den Behörden freigemacht. Es beschloss laut Bundesjustizministerium den Entwurf für ein neues Selbstbestimmungsgesetz. Dieses soll das seit 1981 geltende Transsexuellengesetz ablösen. Demnach sollen Menschen nur noch eine einfache Selbstauskunft beim Standesamt abgeben müssen, wenn sie den Vornamen oder den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ändern wollen. Kritik am Selbstbestimmungsgesetz kommt vor allem immer wieder von der Union und der AfD.

Bisher müssen Betroffene für eine Änderung der Einträge zwei psychologische Gutachten einreichen. Dann entscheidet das zuständige Amtsgericht. Betroffene kritisieren das Verfahren als langwierig, teuer und entwürdigend. Teile der Vorschriften wurden inzwischen vom Bundesverfassungsgericht verworfen. Nach dem Gesetzentwurf muss die Änderung nun drei Monate vor der Erklärung beim Standesamt angemeldet werden. Nach der Änderung gilt eine einjährige Sperrfrist für eine erneute Änderung.

Die Verabschiedung des Entwurfs sei "ein großer Moment" für trans- und intergeschlechtliche Menschen in Deutschland, teilte Bundesfamilienministerin Lisa Paus von den Grünen im Anschluss mit. "Das Grundgesetz garantiert die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Achtung der geschlechtlichen Identität. Trotzdem wurden die Betroffenen mehr als 40 Jahre lang durch das Transsexuellengesetz diskriminiert. Damit ist jetzt endlich Schluss."

Bundesjustizminister Marco Buschmann von der FDP sagte, das Selbstbestimmungsgesetz sei Ausdruck einer Politik, für die die Grundrechte an erster Stelle stehen. "Alle Menschen haben ein Recht darauf, dass der Staat ihre geschlechtliche Identität achtet. Und um dieses Menschenrecht geht es uns."

Auch für unter 14-Jährige möglich

Der Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, nannte den Beschluss historisch. "Jeder Mensch hat das Recht auf Anerkennung seiner Persönlichkeit. Dieses Recht wird aber trans- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen bislang vorenthalten", sagte der Grünen-Politiker. "Die nun geplante Abschaffung psychiatrischer Zwangsbegutachtung und langwieriger, teurer Gerichtsverfahren ist für diese Menschen ein riesiger Fortschritt." Der heutige Tag sei historisch. Lehmann hält es für machbar, dass der Bundestag das Selbstbestimmungsgesetz noch in diesem Jahr verabschiedet.

Die Neuregelung richtet sich an transsexuelle, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen. Transsexuelle sind Menschen, die sich nicht mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. Als intergeschlechtlich werden Menschen bezeichnet, die körperliche Geschlechtsmerkmale aufweisen, die nicht ausschließlich männlich oder weiblich sind. Unter nicht-binär versteht man Menschen, die sich selbst nicht in die gängige Geschlechtseinteilung in Mann/Frau einordnen.

Bei Kindern unter 14 Jahren sollen die Eltern die nötige Erklärung beim Standesamt einreichen können. Jugendliche ab 14 können dies selbst tun, allerdings nur mit Einverständnis der Eltern. Gibt es hier innerfamiliäre Konflikte, kann das Familiengericht die Entscheidung treffen.

Quelle: ntv.de, mli/AFP/dpa

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