Politik

Damaskus in Erklärungsnot Syrer feuerten auf zwei Flugzeuge

Eine türkische F-4 Phantom.

Eine türkische F-4 Phantom.

(Foto: dpa)

Kurz vor der Sondersitzung des Nato-Rats zum Abschuss eines türkischen Kampfjets durch syrische Luftabwehrgeschütze gibt es neuen Zündstoff im Konflikt zwischen Ankara und Damaskus. Angeblich feuerten die Syrer nicht nur auf die F-4 Phantom, sondern auch auf das Rettungsflugzeug, das den Jetpiloten zur Hilfe eilen wollte.

Das Ausmaß des syrischen Angriffs auf die türkische Luftwaffe war offenbar größer als gedacht. Bisher galt: Die Syrer schossen eine F-4 Phantom wenige Kilometer vor der eigenen Küste ab. Ein zweites Flugzeug vertrieben sie, als sie es mit ihren Luftabwehrgeschützen als Ziel markierten. Jetzt heißt es aus Ankara: Die Syrer feuerten auch auf jenes zweite Flugzeug.

Auszug aus Nordatlantikvertrag

Artikel 4
Die Parteien werden einander konsultieren, wenn nach Auffassung einer von ihnen die Unversehrtheit des Gebiets, die politische Unabhängigkeit oder die Sicherheit einer der Parteien bedroht ist.

Artikel 5
Die Parteien vereinbaren, daß ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen wird; sie vereinbaren daher, daß im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jede von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen anerkannten Rechts der individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung der Partei oder den Parteien, die angegriffen werden, Beistand leistet, indem jede von ihnen unverzüglich für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Parteien die Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie für erforderlich erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten. Vor jedem bewaffneten Angriff und allen daraufhin getroffenen Gegenmaßnahmen ist unverzüglich dem Sicherheitsrat Mitteilung zu machen. Die Maßnahmen sind einzustellen, sobald der Sicherheitsrat diejenigen Schritte unternommen hat, die notwendig sind, um den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit wiederherzustellen und zu erhalten.

Artikel 6
Im Sinne des Artikels 5 gilt als bewaffneter Angriff auf eine oder mehrere der Parteien jeder bewaffnete Angriff

• auf das Gebiet eines dieser Staaten in Europa oder Nordamerika, auf die algerischen Departements Frankreichs, auf das Gebiet der Türkei oder auf die der Gebietshoheit einer der Parteien unterliegenden Inseln im nordatlantischen Gebiet nördlich des Wendekreises des Krebses;

• auf die Streitkräfte, Schiffe oder Flugzeuge einer der Parteien, wenn sie sich in oder über diesen Gebieten oder irgendeinem anderen europäischen Gebiet, in dem eine der Parteien bei Inkrafttreten des Vertrags eine Besatzung unterhält oder wenn sie sich im Mittelmeer oder im nordatlantischen Gebiet nördlich des Wendekreises des Krebses befinden.

Es handelte sich dabei nach Angaben des türkischen Vize-Regierungschefs Bülent Arinç um ein CASA-Suchflugzeug, das sich um die Bergung der F-4 Piloten bemühte. Außenministerium und Generalstab hätten Syrien daraufhin aufgefordert, die "Störung" der Mission sofort zu beenden. Daraufhin hätten die Syrer ihre Angriffe eingestellt.

Für Arinç ist klar: Der Angriff  auf die türkische Luftwaffe war ein "im höchstem Maße feindlicher Akt". Es bestehe "kein Zweifel", dass Syrien "absichtlich" auf das Flugzeug "im internationalen Luftraum" gefeuert hat.  Es sei ohne Vorwarnung unter Beschuss gekommen, so Arinç.

Ankara plant Stromembargo

Ankara zeichnet den Vorfall in immer dunkleren Farben – und passt seine Reaktionen entsprechend an. Die Türkei erwägt, in Kürze ihre Stromlieferungen an Syrien einzustellen. Nur aus "humanitären Gründen" liefere das Land derzeit noch, so Arinç.

Ankara schickte zudem dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ein Schreiben, in dem von einer "ernsten Bedrohung" für Frieden und Sicherheit in der Region die Rede ist. Zuvor schaltete das Land schon ihre Bündnispartner ein. Der Nato-Rat soll den Vorfall heute beraten.

Die Türkei rief bisher aber nicht den Bündnisfall (siehe Infobox) aus. "Was immer getan werden muss, wird mit Sicherheit innerhalb des Rahmens des internationalen Rechts getan werden", sagte Arinc. Die Türkei werde wegen des Zwischenfalls aber keinen Krieg führen. "Wir haben nicht die Absicht, gegen irgendjemanden in den Krieg zu ziehen, wir haben eine solche Absicht nicht", versicherte er.

Angst vor der Eskalation

International wuchs die Sorge vor einer Zuspitzung des Konflikts trotzdem. "Es geht darum, dass wir einen Flächenbrand, einen Stellvertreterkrieg in der gesamten Region verhindern müssen", sagte Bundesaußenminister Guido Westerwelle von der FDP. Wie mehrere andere EU-Staaten warnte er vor einem militärischen Einschreiten. "Wir beteiligen uns an keinerlei Spekulationen über militärische Interventionen, wir raten auch entschieden davon ab", sagte Westerwelle. Eine Position, die hochrangige Nato-Vertreter und China vertreten. Russland, ein enger Verbündeter Syriens, äußerte sich noch nicht dazu.

Als gesichert gilt, dass die türkische F-4 am vergangenen Freitag kurzzeitig in syrischen Luftraum eindrang. Genauso die Frage, ob Syrien den Jet im eigenen Hoheitsgebiet abschoss, wie es Damaskus behauptet, oder ob die Luftabwehrgeschütze das Flugzeug erst in internationalem Luftraum trafen. Syrien beharrt trotz des wachsenden Drucks seit Tagen auf seiner Version und warnt die NATO vor einer "Aggression".

Quelle: ntv.de, ieh/dpa/rts/AFP

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