Appell an Bundesregierung Syrische Flüchtlinge hungern in Griechenland
08.07.2015, 20:37 Uhr
Auf der Insel Kos werden Flüchtlinge in einem verlassenen Hotel ohne Elektrizität und angemessene hygienische Bedingungen untergebracht.
(Foto: picture alliance / dpa)
Weil sie relative Sicherheit und Wohlstand bietet, ist die EU Ziel vieler Flüchtlinge. Die griechische Krise verändert dieses Bild allerdings. Die Behörden können nicht einmal die Grundversorgung garantieren. Pro Asyl wendet sich deshalb an Deutschland.
Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl hat Deutschland angesichts der "dramatischen" Lage von Flüchtlingen in Griechenland zum Handeln aufgefordert. "Wir sehen hungernde Flüchtlinge", berichtet Pro-Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt von der griechischen Insel Kos. Die vor allem aus dem Bürgerkriegsland Syrien stammenden Flüchtlinge würden von den Behörden weder mit Wasser noch mit Nahrung versorgt, weil der griechische Staat kein Geld mehr habe. "Ähnliches hören wir von der Insel Lesbos."
"Da der Staat hier versagt, appellieren wir an die deutschen Katastrophenhilfe-Organisationen, hier tätig zu werden", sagte Burkhardt. "Die Krise spitzt sich zu." Der Pro-Asyl-Geschäftsführer forderte Bundesinnenminister Thomas de Maizière auf, "großzügig die Ausreise von Flüchtlingen in Griechenland nach Deutschland zu erlauben". Die nun zu beobachtende Katastrophe in Griechenland habe sich seit langer Zeit abgezeichnet.
Im europäischen Asylsystem, bestimmt durch die Dublin-III-Verordnung, ist derjenige Staat für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständig, in dem der betreffende Flüchtling zuerst den Boden der Europäischen Union betritt. Auch wenn dieser später innerhalb der EU weiterreist bleibt der Staat für das Verfahren und die Versorgung zuständig. Dies betrifft vornehmlich Staaten im Süden und Osten der EU wie Griechenland, Italien und Bulgarien, die durch das Dublin-System eine überproportionale Verantwortung innerhalb der EU-Flüchtlingspolitik übernehmen.
Als Reaktion auf die prekäre Lage in Griechenland entschieden sowohl das oberste EU-Gericht als auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die Rücküberstellung nach Griechenland, zum Beispiel aus Deutschland, nicht mehr möglich sei.
In der EU wird inzwischen über die Notwendigkeit genereller humanitärer Hilfen für Griechenland diskutiert. Inwiefern davon auch Flüchtlinge als besonders schutzbedürftige Personen profitieren könnten, ist unklar. Die zuletzt diskutierte Quote zur Verteilung von Flüchtlingen unter den EU-Staaten ist zudem vorerst vom Tisch.
Quelle: ntv.de, lou/AFP