Weg für Januar-Austritt frei Unterhaus nimmt Johnsons Brexit-Vertrag an
20.12.2019, 15:35 UhrDer von Premierminister Boris Johnson zuletzt mehrfach modifizierte Brexit-Vertrag nimmt die erste Hürde. Nach mehreren Abstimmungsniederlagen stimmt das britische Unterhaus dem Entwurf zu. Damit ist der Weg für den geplanten Austritt am 31. Januar frei.
Mit 358 zu 234 Stimmen hat das britische Unterhaus erstmals einen Vertragsentwurf zum EU-Austritt des Landes angenommen. Damit ist der Weg für einen Vollzug des Brexits am 31. Januar wohl endgültig frei. Die Abschlussabstimmung findet erst Anfang Januar statt. Eine wichtige Hürde ist nun aber genommen.
Kurz vor der Abstimmung im Parlament hatte Premierminister Boris Johnson das Brexit-Gesetz als einen Wendepunkt der "nationalen Geschichte" gelobt. Bei der Debatte im Unterhaus sagte Johnson, es sei nun Zeit, "mit neuem Vertrauen in unser nationales Schicksal gemeinsam zu handeln". Er drängte das Parlament, das jahrelange Gerangel um den Brexit zu beenden.
"Es wird vollzogen. Es wird vorbei sein", sagte Johnson mit Blick auf den Brexit-Streit. "Die traurige Geschichte der vergangenen dreieinhalb Jahre wird zu Ende sein und wir werden weitermachen können", führte er unter dem Jubel der konservativen Abgeordneten im Unterhaus aus.
Das steht in dem über 500 Seiten langen Scheidungsvertrag und dem Gesetz:
Übergangsphase
In einer Übergangsphase nach dem Brexit bleibt Großbritannien im EU-Binnenmarkt und der Zollunion, um einen harten Schnitt für die Wirtschaft zu vermeiden. Dieser Zeitraum dauert bis zum 31. Dezember 2020 - kann aber einmal um bis zu zwei Jahre bis Ende 2022 verlängert werden. Eine solche Verlängerung will Johnson ausschließen und hat im Gesetzestext zum Brexit-Abkommen verankert, dass London keine weitere Frist bei der EU beantragen kann.
Weitere kurzfristige Änderungen am Gesetzestext durch Johnson heben auch die parlamentarische Kontrolle über den Verhandlungsprozess auf. Die Minister sind demnach nicht mehr verpflichtet, das Parlament über den Fortschritt der Gespräche zu informieren.
Handelsabkommen
Beide Seiten wollen in der Übergangsphase ein großes Freihandelsabkommen aushandeln. Die EU stellt in einer neben dem Austrittsvertrag verabschiedeten "politischen Erklärung" zu den künftigen Beziehungen eine Vereinbarung "ohne Zölle und Quoten" in Aussicht. Sie fordert von London im Gegenzug "Garantien" für faire Wettbewerbsbedingungen. Die britische Regierung darf ihrerseits bereits "internationale Abkommen" mit Drittstaaten im Handelsbereich schließen, sofern diese erst nach der Übergangsphase in Kraft treten.
Nordirland
Dieser Komplex gehörte zu den größten Streitpunkten zwischen den Briten und der EU und wurde unter Johnson im Oktober neu ausverhandelt. Die britische Provinz kommt in eine Zollunion mit Großbritannien. Bei Gütern von außerhalb Europas, die auch in die EU gelangen könnten, müssen die britischen Behörden EU-Zölle erheben. Nordirland wendet zudem weiter Regeln des EU-Binnenmarktes an, um Grenzkontrollen zum EU-Mitglied Irland zu vermeiden. Dazu gehören Produkt- und Hygienestandards oder Vorgaben für Tier- und Lebensmittelkontrollen. Nordirlands Parlament darf alle vier Jahre entscheiden, ob es die Vereinbarung fortführt.
Rechte der Bürger
In Großbritannien leben gut drei Millionen Menschen aus anderen EU-Staaten, in der EU mehr als eine Million Briten. Sie haben das Recht zu bleiben, zu arbeiten oder zu studieren. Auch Ansprüche bei Krankenversicherung, Renten und sonstigen Sozialleistungen werden garantiert - selbst wenn die Bürger in ein anderes Land umziehen. Dasselbe gilt für Bürger, die während der Übergangsphase ankommen.
Finanzverpflichtungen
Großbritannien muss alle Finanzverpflichtungen erfüllen, die es während seiner Mitgliedschaft eingegangen ist - auch wenn diese über das Austrittsdatum und die Übergangsphase hinausreichen. Eine genaue Summe ist noch nicht festgelegt, sondern nur eine Berechnungsmethode. Die britische Regierung schätzte die daraus resultierenden Verpflichtungen im vergangenen Jahr auf 35 bis 39 Milliarden Pfund (40,3 bis 44,9 Milliarden Euro).
Gibraltar
Auf das britische Gebiet im Süden der iberischen Halbinsel erhebt auch Spanien Anspruch. In einem Protokoll des Austrittsvertrags wird geregelt, dass Tausende Pendler aus Spanien weiter problemlos in Gibraltar arbeiten können - und wie mit Steuerfragen oder Fischereirechten umgegangen wird. London und Brüssel sichern zu, vor Vereinbarungen zu den künftigen Beziehungen, die das Gebiet betreffen, die Zustimmung Spaniens einzuholen.
Atommüll
Mit dem Brexit tritt Großbritannien auch aus der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) aus. Dabei geht es neben der Versorgung von Kraftwerken und medizinischen Einrichtungen mit spaltbarem Material auch um die Zuständigkeit für Atommüll. Für ihn ist laut Vertrag das Land zuständig, in dem das Material erzeugt wurde.
Geschützte Herkunftsbezeichnungen
Die mehr als 3000 geografischen Herkunftsbezeichnungen der EU wie Parma-Schinken, Feta-Käse oder bayerisches Bier bleiben in Großbritannien weiter geschützt. Zur Anerkennung neu hinzukommender Bezeichnungen ist London aber nicht verpflichtet.
Streitschlichtung
Kommt es zu Streitfällen über die Austrittsvereinbarung, entscheidet ein Schiedsgremium, dessen Beschlüsse bindend sind. Es kann dabei den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrufen und bei Verstößen Geldbußen verhängen. Hält sich eine Seite nicht an den Schiedsspruch, kann die andere je nach Verstoß Teile des Austrittsabkommens aussetzen.
Quelle: ntv.de, mra/AFP