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Haushaltstalk bei Illner Urteil ändert nichts? "Das war ja auch ein großes Wort"

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Der neue Haushalt sieht höhere Ausgaben vor allem für die Bürgerinnen und Bürger vor - zum Beispiel beim Strom.

Der neue Haushalt sieht höhere Ausgaben vor allem für die Bürgerinnen und Bürger vor - zum Beispiel beim Strom.

(Foto: picture alliance / Panama Pictures)

Die Ampelkoalition einigt sich im letzten Moment auf einen Bundeshaushalt für das kommende Jahr. Wenn alles klappt, kann der Etat am 19. Januar vom Bundestag verabschiedet werden. Bei "Maybrit Illner" diskutieren die Gäste, was die Bürger demnächst zahlen müssen.

Auf die Bundesbürger kommen im nächsten Jahr Mehrkosten zu - vorwiegend beim Heizen, beim Strom und beim Sprit. Das sieht der neue Bundeshaushalt für das Jahr 2024 vor, über den die Gäste am Abend in der ZDF-Talkshow "Maybrit Illner" diskutieren. Doch Einzelheiten sind schwer abzuschätzen, denn Bundeskanzler Olaf Scholz von der SPD, Vizekanzler Robert Habeck von den Grünen und Finanzminister Christian Lindner von der FDP haben bis in den frühen Mittwochmorgen zusammengesessen, um den neuen Etat aufzustellen. Schriftliche Informationen gibt es kaum.

Klar ist mittlerweile: Die Schuldenbremse soll eingehalten, die Transformation der Wirtschaft soll gefördert werden. Die soziale Komponente soll der Haushalt ebenfalls widerspiegeln.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Bundesregierung im kommenden Jahr aber 17 Milliarden Euro weniger zur Verfügung als geplant. Anschließend hatte Bundeskanzler Scholz den Bürgern im Bundestag noch versprochen: "In Ihrem Alltag, hier und heute, ändert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nichts." Das sieht nun anders aus.

"Ein großes Wort"

"Das war ja auch ein großes Wort, zu sagen, es gibt gar keine Veränderungen", erklärt Grünen-Chefin Ricarda Lang bei Illner. Dann begründet sie die Erhöhung des CO2-Preises: "Wir gehen zurück auf den Pfad, der bereits von der Großen Koalition vorgesehen war. Damals war er vorgesehen ohne Entlastungen. Wir haben in den vergangenen zwei Jahren massiv Entlastungen auf den Weg gebracht." Als Beispiel nennt sie Senkungen bei der Einkommenssteuer. "Durch die Abschaffung der EEG-Umlage zahlen wir 85 Prozent von dem, was über den CO2-Preis reinkommt, zurück an die Bürger."

Durch die Senkung der Stromsteuer gibt es laut Lang zudem Entlastungen für die Unternehmen. Schließlich seien auch die Angriffe auf den Sozialstaat abgewehrt worden, für die vor allem die Unionsparteien verantwortlich seien. So würde das Bürgergeld erhöht und die Kindergrundsicherung eingeführt.

"Der Bürger muss mehr bezahlen"

FDP-Fraktionschef Christian Dürr erklärt, dass die Bundesregierung für Bürgergeldempfänger weitere Arbeitsanreize schaffen wolle. Wie diese konkret aussehen sollen, kann er jedoch nicht sagen. Allerdings sollten "Totalverweigerer", die die Zusammenarbeit mit den Jobcentern ablehnten, härter bestraft werden. Journalistin Kristina Dunz vom Redaktionsnetzwerk Deutschland weist darauf hin, dass es sich dabei nur um sehr wenige Menschen handelt, was Dürr bestreitet. Aber Dunz trifft mit ihrer Kritik ins Schwarze: Zwar gibt es keine aktuellen Zahlen, aber 2020 weigerten sich laut dem "Merkur" aus München gerade einmal 0,9 Prozent der damaligen Hartz-4-Empfänger, Termine beim Jobcenter wahrzunehmen.

"Der Bürger muss mehr bezahlen", sagt Hermann-Josef Tenhagen, der Chefredakteur des Geld-Ratgebers "Finanztip". Das habe jedoch nicht so viel mit den Beschlüssen dieser Woche zu tun. Die Abschaffung der Energiepreisbremsen zum Jahresende würden Menschen zu spüren bekommen, die mit Gas heizen, Fernwärmekunden werde es sogar noch härter treffen. Zudem werde beim Gas die Mehrwertsteuer erhöht, und dann kämen noch die höheren CO2-Abgaben dazu.

Kein Verstoß gegen das Grundgesetz

Helge Braun von der CDU lobt zwar, dass die Schuldenbremse eingehalten werden soll. Im Moment lägen aber noch keine genauen Pläne schriftlich vor, sagt der Vorsitzende des Haushaltsausschusses im Bundestag. Doch Braun ist überzeugt: "Da sind ein paar Buchungstricks, verbunden mit den Mehrbelastungen der Bürger." Und Braun droht: "Wenn die Schuldenbremse nochmal mit der Notlagenerklärung ausgesetzt würde für Dinge, die schon zurückliegen, die schon bekannt sind oder die der Höhe nach ungeeignet sind, muss man klar sagen: Die Union steht nicht dafür zur Verfügung, dass man, egal um welchen guten Zweck zu erreichen, gegen das Grundgesetz verstößt."

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Möglicherweise meint er damit die Ankündigung von Bundeskanzler Scholz, bei einer Verschärfung des Ukraine-Kriegs im Bundestag einen Überschreitungsbeschluss zu beantragen. Er habe im Grundgesetz nachgeschaut, sagt Braun, und einen solchen Begriff habe er dort nicht gefunden. Kann er auch nicht. Tatsächlich gibt es lediglich einen Überschreitensbeschluss, mit dem manche Unis Studierenden einen Aufschub für ihre Abschlüsse gewähren, wenn sie die Regelstudienzeit überschritten haben.

Am Ende gibt Hermann-Josef Tenhagen einen echten Spartipp: "Die Bürgerinnen und Bürger müssen einfach viel mehr selbst machen", rät er. So liege der aktuelle Strompreis derzeit bei 44 Cent pro Kilowattstunde. Bei einem Wechsel müssten Neukunden oft nur 32 Cent bezahlen. Niedrigere Preise könnte auch ein Anbieterwechsel beim Gas bringen. Tenhagens Tipp: "Wechseln Sie einfach!"

Quelle: ntv.de

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