NRW muss neu ausschreiben Van Laack darf Polizei keine Masken liefern
28.12.2020, 18:38 Uhr
Fast zwei Millionen Euro sollte der Auftrag für die Maskenbestellung der Modefirma van Laack bringen.
(Foto: picture alliance/dpa)
In großem Stil fertigt die Modefirma van Laack Alltagsmasken gegen das Coronavirus. Eine Sammelbestellung für die Polizei in NRW darf allerdings nicht ausgeführt werden, weil es keine Ausschreibung dafür gibt. Brisanterweise vermittelte ausgerechnet der Sohn des Ministerpräsidenten den Kontakt.
Die Vergabe eines Auftrags über die Fertigung von Alltagsmasken für die nordrhein-westfälische Polizei an die Modefirma van Laack wird rückabgewickelt und neu ausgeschrieben. Ein Sprecher des Düsseldorfer Innenministeriums sagte, es gehe um einen Auftrag von 1,25 Millionen Masken zum Preis von 1,9 Millionen Euro. Nach der EU-weiten Neuausschreibung könne es bis März 2021 dauern, bis die Vergabe abgeschlossen sei.
Das Land hatte bereits im Frühjahr bei van Laack in Mönchengladbach 1,25 Millionen Masken für die Polizei geordert. Gegen den im Herbst erteilten zweiten Auftrag an das Unternehmen war eine Kanzlei im Namen einer Wuppertaler Unternehmerin vor die Vergabekammer Rheinland gezogen. Die Kanzlei erklärte, die Rückabwicklung und EU-weite neue Ausschreibung entspreche im Ergebnis ihrem Antrag, "mit welchem die Rechtswidrigkeit der Vergabe geltend gemacht wurde".
Laschet-Vermittlung: Kritik an Kittel-Auftrag
Das Mönchengladbacher Unternehmen van Laack hatte im Zuge der Corona-Pandemie mehrere Aufträge für Schutzausrüstung erhalten. Vor allem die Bestellung von zehn Millionen Schutzkitteln sorgte für Debatten, weil bekannt wurde, dass Johannes "Joe" Laschet, der Sohn von NRW-Ministerpräsident Armin Laschet, den Kontakt zu der Firma hergestellt hatte. Neben den Kitteln hatte die Textilfirma auch zwei Aufträge der NRW-Polizei über je 1,25 Millionen sogenannter Alltagsmasken aus Stoff bekommen, von denen einer nun rückabgewickelt wird.
Die Unternehmerin war laut Kanzlei ebenfalls in der Branche aktiv, aber nicht zum Zug gekommen. Die Kanzlei Mösinger Bakes Kollewe bemängelte, dass es kein reguläres Ausschreibungsverfahren gegeben und sich das Land stattdessen auf Dringlichkeit berufen hatte. Trotz der Rückabwicklung verfüge die Polizei über genügend Alltagsmasken, erklärte ein Sprecher des Innenministeriums. Es gebe noch einen großen Vorrat an FFP1-Masken. Außerdem seien die Masken der ersten Lieferung so haltbar, dass sie statt der angenommenen 30 auch 50 Wäschen hielten.
Die Vergabekammer ist eine gerichtsähnliche Instanz. Sie überprüft auf Antrag Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber, deren Volumen bestimmte Schwellenwerte erreichen oder überschreiten. Nach Angaben der Kanzlei gab das Landesamt für zentrale polizeiliche Dienste noch vor der Beschlussverkündung bekannt, dass der Auftrag rückabgewickelt werden solle.
Quelle: ntv.de, mau/dpa