Studie deckt Missstände auf Viele Minijobber erhalten keinen Mindestlohn
30.01.2017, 07:28 Uhr
Bei seiner Einführung betrug der Mindestlohn 8,50 Euro die Stunde.
(Foto: picture alliance / dpa)
Seit Anfang 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von mittlerweile 8,84 Euro die Stunde. Doch für viele Minijobber scheint diese Regelung nur auf dem Papier zu gelten.
Viele Minijobber erhalten nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" keinen gesetzlichen Mindestlohn, obwohl er ihnen zusteht. Dies gehe aus einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hervor, schreibt das Blatt. 2015 habe knapp die Hälfte der geringfügig Beschäftigten weniger als 8,50 Euro brutto die Stunde erhalten.
Der Mindestlohn wurde Anfang 2015 in Deutschland eingeführt, mittlerweile beläuft er sich auf 8,84 Euro.
"Die Zahlen lassen keinen Zweifel daran, dass die Betriebe bei einem erheblichen Teil der Minijobber nicht wie gesetzlich vorgeschrieben die Löhne erhöht haben", halten die Autoren der Studie in ihrer Schlussfolgerung fest. Das Mindestlohngesetz werde bei Minijobs "noch längst nicht flächendeckend angewendet".
Teilweise werden demnach sogar extrem niedrige Stundenlöhne bezahlt. So bekomme etwa jeder fünfte Minijobber weniger als 5,50 Euro brutto pro Stunde.
Für ihre Studie werteten die Forscher das sozio-ökonomische Panel und das Panel Arbeitsmarkt und Soziale Sicherung aus. Für den ersten Datensatz werden 27.000 Menschen jährlich zu ihrer Lebens- und Arbeitssituation befragt, für den zweiten 13.000.
Quelle: ntv.de, chr/AFP