Ministerium droht mit Strafe WAZ muss Afghanistan-Infos offline nehmen
06.08.2015, 15:16 Uhr
Die "Afghanistan-Papiere", wie sie bis vor Kurzem auf der Website der "Waz" präsentiert wurden.
Eine Androhung von 250.000 Euro Ordnungsgeld zeigt Wirkung: Das Verteidigungsministerium zwingt eine Zeitung dazu, geleakte Dokumente aus dem Internet zu nehmen.
Es ist eine etwas ungewöhnliche Form, unliebsame Informationen aus dem Internet zu bekommen. Das Verteidigungsministerium (BMVg) hat nun erreicht, dass Dokumente über den Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr nicht länger auf der Website der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" (WAZ) stehen dürfen. Der Grund dafür ist allerdings nicht, dass die Dokumente geheim wären oder von ihnen eine Gefahr ausginge. Das Verteidigungsministerium argumentiert damit, es habe das Urheberrecht an diesen Dokumenten und könne ihre Weiterverbreitung darum verbieten.
Es handelt sich um die "Afghanistan-Papiere", eine umfangreiche Sammlung von Material, welches das Verteidigungsministerium über Jahre den Bundestagsabgeordneten im Rahmen seiner "Unterrichtung des Parlaments" zur Verfügung stellte. Die Waz hatte die Papiere Ende 2012 veröffentlicht, das Verteidigungsministerium hatte geklagt und Recht bekommen. Als "geheim" sind diese Papiere nicht eingestuft, wohl aber als "VS – nur für den Dienstgebrauch". Das ist die niedrigste Geheimhaltungsstufe in Deutschland.
Im Juni wurde nun die Berufung der Funke Mediengruppe, zu der die WAZ gehört, zurückgewiesen. Das Gericht legte ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro fest, sollten die Dokumente weiterhin online bleiben. Ende Juni schrieb ein Anwalt im Auftrag des Verteidigungsministeriums an die Funke-Gruppe und drohte die Zwangsvollstreckung dieses Ordnungsgeldes an, sollte der Verlag die Papiere nicht binnen weniger Tage aus dem Netz nehmen.
Daraufhin teilte die Funke Mediengruppe am Mittwoch mit, sich dem Urteil zu beugen, auch wenn sie juristisch weiterkämpfen möchte. n-tv.de sagte ein Sprecher, man gehe weiter davon aus, dass die Veröffentlichung der Papiere rechtens gewesen sei. Das Vorgehen de Regierung nannte er "befremdlich". "Die Bürger haben ein Recht darauf zu wissen, was die Bundeswehr in ihrem Namen unternimmt."
Der Deutsche Journalistenverband bezeichnete es schon 2013 als "lächerlich", dass ein vermeintliches Urheberrecht der Ministerialbeamten als Klagebegründung herangezogen wurde.
Auf die Frage von n-tv.de, welcher Nachteil dem Ministerium durch die Veröffentlichung entstanden sei, antwortete ein Sprecher lediglich, durch die Veröffentlichung habe die WAZ "gegen das Erstveröffentlichungsrecht des Urhebers, also des BMVg, verstoßen".
Die Funke-Gruppe will nun vor dem Bundesgerichtshof ein Grundsatzurteil erreichen. Derweil lassen andere die Dokumente weiter online, zum Beispiel die Piraten-Fraktion NRW.
Quelle: ntv.de, che