Richter akzeptiert schriftliche Fragen Zeuge widerspricht Zschäpe
15.12.2015, 13:43 Uhr
Beate Zschäpe ist die einzige Überlebende des mutmaßlichen NSU-Terrortrios.
(Foto: dpa)
Vor einer Woche geriert sich Beate Zschäpe im NSU-Prozess als weitgehend unbeteiligt an den NSU-Morden. An einem der in ihrer Erklärung dargelegten Punkte erhebt ein Zeuge nun Zweifel. Ungeachtet lässt sich das Gericht auf einen Fragenkatalog ein.
Im Münchner NSU-Prozess hat ein Zeuge der Aussage der Hauptangeklagten Beate Zschäpe in einem Punkt widersprochen. Dabei ging es um den Tag, an dem Zschäpe mit ihren beiden Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in den Untergrund abgetaucht war. Sie habe sich mit Mundlos und Böhnhardt in der Wohnung des Zeugen getroffen, hatte Zschäpe behauptet. Das könne nicht stimmen, sagte der Zeuge. An diesem Tag sei die Wohnung schon aufgelöst gewesen. Derweil wird die Angeklagte die Nachfragen des Gerichts zu ihren Einlassungen nur schriftlich beantworten.
Zschäpe ist die einzige Überlebende des mutmaßlichen NSU-Terrortrios. In den Jahren nach dem Untertauchen sollen Mundlos und Böhnhardt zehn Menschen getötet und zwei Sprengstoffanschläge verübt haben. Zschäpe muss sich dafür als mutmaßliche Mittäterin verantworten.
Unterdessen wird die mutmaßliche Rechtsterroristin wohl erst nach der Weihnachtspause die Fragen zu ihrer Erklärung von vergangener Woche beantworten. Ihr Verteidiger Mathias Grasel sagte, er werde einen zuvor vom Gericht benannten Fragenkatalog in den kommenden Tagen mit Zschäpe beraten. Voraussichtlich könne er die Fragen aber nicht bis zum letzten Verhandlungstag diesen Jahres am Donnerstag beantworten, sondern erst im neuen Jahr. Der nächste Termin ist dann am 12. Januar.
Zschäpe will nicht sprechen
Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl hatte zunächst versucht, Zschäpe direkt Fragen zu stellen. Dies lehnte Grasel für die 40-Jährige aber ab. Seine Mandantin fühle sich dazu nicht in der Lage. Insbesondere habe sie die Sorge, dass es aufgrund der Umstände zu Missverständnissen kommen könne. Zschäpe sei bewusst, dass die Vorgehensweise mit schriftlichen Fragen des Gerichts nicht üblich sei. Dies ändere aber nichts daran, dass diese Methode grundsätzlich möglich sei.
Nach gut zweieinhalb Jahren Prozessdauer hatte Zschäpe vergangene Woche über eine von ihrem Verteidiger verlesene Erklärung zu den Vorwürfen der Bundesanwaltschaft Stellung genommen. Darin bestritt sie, an den zehn dem Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) angelasteten Morden und zwei Bombenanschlägen beteiligt gewesen zu sein. Außerdem bestritt sie, überhaupt Teil des NSU gewesen zu sein.
Zschäpe lebte dreizehn Jahre mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund. Die beiden Männer sollen laut Anklage während dieser Zeit die rechtsextrem motivierten Morde begangen haben, während Zschäpe nach außen den Schein eines normalen Lebens aufrecht erhalten und so einen Rückzugsraum geschaffen haben soll.
Quelle: ntv.de, jwu/dpa/AFP