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Ermäßigte Besteuerung Abfindungen über Jahreswechsel verteilen?

Um in den Genuss der ermäßigten Besteuerung mit der sogenannten Fünftelregelung zu kommen, muss die Auszahlung der Abfindung auch zusammengeballt erfolgen.

Um in den Genuss der ermäßigten Besteuerung mit der sogenannten Fünftelregelung zu kommen, muss die Auszahlung der Abfindung auch zusammengeballt erfolgen.

Abfindungen vom Arbeitgeber können ermäßigt besteuert werden. Das geht aber meist nur, wenn die Zahlung nicht über mehrere Jahre verteilt wird. Das sollten Sie wissen.

Die Coronakrise führt bei einigen Unternehmen zum Abbau von Arbeitsplätzen. Nicht selten wird mit den betroffenen Arbeitnehmern eine Abfindung vereinbart. Wichtig zu wissen: "Abfindungen sind zwar steuerpflichtig, können aber ermäßigt besteuert werden", erklärt Erich Nöll Geschäftsführer beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin.

Der Grund, warum das Einkommensteuergesetz eine ermäßigte Besteuerung vorsieht, besteht darin, dass es sich bei einer Abfindung um eine Zusammenballung von Einkünften handelt, die eigentlich über mehrere Jahre erwirtschaftet wurden.

Auszahlung besser nicht verteilen

Das bedeutet: "Um in den Genuss der ermäßigten Besteuerung mit der sogenannten Fünftelregelung zu kommen, muss die Auszahlung der Abfindung auch zusammengeballt erfolgen", erläutert Nöll.

Diese erforderliche Zusammenballung ist regelmäßig nicht gegeben, wenn die Abfindung in zwei oder mehr Raten verteilt über zwei Kalenderjahre ausbezahlt wird. Von einer Aufteilung der Abfindungszahlung sei daher grundsätzlich abzuraten.

Steuerberater kann bei Entscheidung helfen

Ausnahmen sind möglich: Die ermäßigte Besteuerung kann dennoch zur Anwendung kommen, wenn beispielsweise die Abfindungszahlung erst für das kommende Jahr vereinbart, der Arbeitnehmer jedoch dringend noch im alten Jahr einen Abschlag davon benötigt.

Gleiches gilt, wenn der Arbeitgeber wegen Liquiditätsschwierigkeiten die für dieses Jahr vereinbarte Abfindung nur teilweise und den Restbetrag dann im nächsten Jahr ausbezahlen kann.

"Bevor die Entscheidung über eine geteilte Auszahlung der Abfindung getroffen wird, sollte unbedingt ein steuerlicher Berater konsultiert werden, damit die ermäßigte Besteuerung nicht verloren geht", rät Nöll.

Abfindung nicht Usus

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer im Fall einer Kündigung keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung. Dennoch kann es unter bestimmten Voraussetzungen sein, dass Betroffenen eine Abfindung zusteht. Das ist der Fall, wenn Entsprechendes etwa in einem mit dem Betriebsrat ausgehandelten Sozialplan oder in einem Tarifvertrag verankert ist.

Ein Anspruch besteht auch bei einer betriebsbedingten Kündigung. Voraussetzung hierbei: Der Arbeitgeber muss bereits in der Kündigung eine Abfindung von mindestens einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr für den Fall ankündigen, dass der Beschäftigte nicht vor dem Arbeitsgericht gegen die Entlassung klagt. Der Arbeitgeber muss in dem Fall die Kündigung schriftlich mit dringenden betrieblichen Erfordernissen begründen. Um die Abfindung zu erhalten, muss der Beschäftigte dann die dreiwöchige Klagefrist verstreichen lassen und auf eine Kündigungsschutzklage verzichten.

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Eine weitere Konstellation, in der Arbeitnehmer eine Abfindung erhalten: Der Arbeitgeber kündigt im Rahmen einer Betriebsänderung, also meist einer größeren Entlassungswelle, ohne den Betriebsrat ordnungsgemäß zu beteiligen. Dann kann der Arbeitnehmer einen Nachteilsausgleich nach dem Betriebsverfassungsgesetz (Paragraf 113 BetrVG) geltend machen.

Oft erheben Arbeitnehmer bei einer Entlassung eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht. Sind die Aussichten gut, dass der Beschäftigte den Prozess gewinnt, zeigen Arbeitgeber häufig die Bereitschaft, das Verfahren mit einem Vergleich zu beenden - und dem Arbeitnehmer eine Abfindung zu zahlen. Denn Arbeitgeber laufen vor allem bei langwierigen Verfahren Gefahr, bei einem Sieg des Arbeitnehmers dessen Lohn für die Zeit, in der er kündigungsbedingt nicht gearbeitet hat, nachzahlen zu müssen. Generell gilt: Je fehlerhafter die Kündigung war, desto höher ist oft die Abfindung.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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