Frist einhalten Arbeitsuchendmeldung muss zügig erledigt werden
05.09.2025, 06:24 Uhr Artikel anhören
Die rechtzeitige Arbeitsuchendmeldung sichert den Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Ihnen wurde gekündigt oder Ihr befristeter Vertrag ist ausgelaufen? Denken Sie daran, sich möglichst bald arbeitsuchend zu melden. Wer zu spät ist, dem kann Geld durch die Lappen gehen.
Dass man ohne Job dasteht, kann vorhersehbar sein oder unerwartet kommen. In jedem Fall müssen sich Betroffene schnell arbeitssuchend melden, wenn ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet. Darauf weist die Agentur für Arbeit hin.
Drei Monate vor Ende im Job melden
Die Deadline liegt drei Monate vor dem Beschäftigungsende. Spätestens dann muss der Arbeitsagentur die Meldung vorliegen. Wurde allerdings kurzfristig gekündigt, müssen sich Betroffene innerhalb von drei Tagen melden, nachdem die Kündigung ausgesprochen wurde.
Für eine Meldung gibt es verschiedene Möglichkeiten - wichtig ist, dass man sich nur auf einem dieser Wege arbeitsuchend meldet: online, persönlich vor Ort bei der zuständigen Agentur für Arbeit, schriftlich oder telefonisch unter der gebührenfreien Nummer 0800 4 555500.
Bei Verspätung droht Sperrzeit
Wer den Termin verpasst, spürt das finanziell. Denn bei einer fehlenden oder verspäteten Arbeitsuchend-Meldung verhängt die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von einer Woche. In dieser wird dann kein Arbeitslosengeld gezahlt, der Anspruch ruht.
Übrigens: Die Arbeitsuchend-Meldung ersetzt nicht die Arbeitslosmeldung. Dafür gelten folgende Zeiten: frühestens drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit und spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit.
Grundsätzlich gilt beim Arbeitslosengeld (ALG): Wer eingezahlt hat, bekommt auch etwas heraus. So lautet das Grundprinzip für das Arbeitslosengeld. Darum steht all jenen, die lange genug in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, im Falle eines Jobverlusts auch Arbeitslosengeld zu.
Einen Anspruch hat, wer in den vergangenen 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit insgesamt mindestens 12 Monate lang Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Bei Arbeitnehmern führt der Arbeitgeber die Beiträge direkt ab, weil sie pflichtversichert sind. Selbstständige müssen sich, um einen Anspruch geltend machen zu können, hingegen freiwillig versichern und entsprechend einzahlen.
Wie hoch ist das ALG?
Weil das individuell berechnet wird und von verschiedenen Faktoren abhängt, ist es sinnvoll, den ALG-Rechner der Bundesagentur für Arbeit zu nutzen. Nach Eingabe einiger weniger Daten spuckt dieser einen groben Richtwert zur Höhe des erwartbaren Arbeitslosengelds aus.
Ein Beispiel: Ein Single mit Steuerklasse I und einem durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen von 2000 Euro erhält rund 884 Euro ALG pro Monat. "In der Regel kommt man auf etwa 60 oder 67 Prozent seines vorherigen Nettoentgelts", sagt Susanne Eikemeier von der Bundesagentur für Arbeit. 60 Prozent sind es für Kinderlose, 67 für Menschen mit Kindern.
Wie lange bekommt man ALG?
Zwei Dinge sind dafür entscheidend: Erstens, wie lange man sozialversicherungspflichtig eingezahlt hat. Und zweitens, wie alt man ist, wenn man arbeitslos wird. Als Faustformel gilt: Die Anzahl der Einzahlungsmonate geteilt durch zwei ergibt die Anzahl der Bezugsmonate.
Im Normalfall haben unter 50-Jährige zwölf Monate Anspruch auf ALG I, vorausgesetzt, sie haben mindestens 24 Monate eingezahlt. Bei älteren Arbeitslosen kann die Anspruchsdauer schrittweise auf bis zu 24 Monate steigen.
Quelle: ntv.de, awi/dpa