Hartz IV und Stromkosten Auch nach Erhöhung reicht das Geld oft nicht
14.09.2018, 11:08 Uhr
Die Kluft zwischen Bedarf und Regelsatz ist regional unterschiedlich.
(Foto: dpa)
Menschen mit wenig Geld brauchen nicht automatisch weniger Strom. Wer Hartz IV bezieht, muss dennoch mit einer Pauschale auskommen. Und die ist trotz der geplanten Erhöhung der staatlichen Unterstützung zu gering, wie eine Untersuchung zeigt.
Bezieher von Hartz-IV-Leistungen erhalten ab dem kommenden Jahr ein paar Euro mehr. Alleinstehende kommen so auf insgesamt 424 Euro. Davon sind rein rechnerisch 35,77 Euro zur Begleichung der Stromrechnung vorgesehen. Die tatsächlichen Stromkosten eines Singlehaushalts mit einem Verbrauch von 1500 Kilowattstunden belaufen sich im Bundesdurchschnitt jedoch auf monatlich 39,91 Euro - das sind 11,6 Prozent mehr als im Regelsatz zugebilligt, wie das Verbraucherportal Verivox vorrechnet.
Demnach beläuft sich der Fehlbetrag für Alleinlebende auf durchschnittlich 50 Euro pro Jahr. Für Hartz-IV-Empfänger, die Strom aus der Grundversorgung beziehen, ist die Finanzierungslücke noch deutlich größer. Hier übersteigen die tatsächlichen Stromkosten von 44,16 Euro monatlich den Regelsatz um 23,5 Prozent. Hier kommt erschwerend dazu, dass ein eigenständiger Wechsel in günstigere Tarife in manchen Fällen die Planungskompetenzen der Betroffenen übersteigt oder dieser etwa mit nachteiligen Schufa-Einträgen auch nicht immer ohne Weiteres möglich ist, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen anmerkt.
Zudem verbrauchen Menschen mit wenig Geld nicht automatisch wenig Strom - im Gegenteil: Gerade von ihnen verbrauchen manche schon deshalb relativ viel, weil sie zum Beispiel alte, ineffiziente Geräte nicht ersetzen können.
Laut Verivox ist die Kluft zwischen Bedarf und Regelsatz ist regional unterschiedlich. In Brandenburg müssen alleinlebende Hartz-IV-Empfänger in der Grundversorgung jeden Monat 46,25 Euro für Strom aufwenden und damit 29,2 Prozent mehr, als im Hartz-IV-Satz vorgesehen. In Schleswig-Holstein belaufen sich die Kosten auf 46 Euro (plus 28,6 Prozent), in Thüringen auf 45,58 Euro (plus 27,5 Prozent). Die geringste Zuzahlung aus eigener Tasche müssen Hartz-IV-Empfänger in Bremen leisten. Der Fehlbetrag beträgt hier 8,9 Prozent.
Seit der Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 ist der Regelsatz schrittweise um rund 23 Prozent gestiegen (von 345 Euro auf 424 Euro im Jahr 2019). Die Strompreise haben sich im gleichen Zeitraum um durchschnittlich 50 Prozent verteuert, in der Grundversorgung sogar um 65 Prozent.
Quelle: ntv.de, awi