Mein Supermarkt, meine BankBargeld an der Kasse soll es in Zukunft auch ohne Einkauf geben

Warum extra zur Bank, wenn man sich auch beim Einkaufen ganz bequem Bargeld auszahlen lassen kann? Das soll für Verbraucher in der EU künftig möglich sein, auch ohne etwas zu kaufen. Zudem sollen sie besser vor Betrug geschützt werden.
Händler sind bisher nicht dazu verpflichtet, Bargeld auszuzahlen. Haben sie selbst zu wenig Geld in der Kasse - zum Beispiel morgens nach Ladenöffnung -, können sie den Wunsch ihrer Kundschaft ablehnen. Am Abend dürften Kunden mit ihrem Anliegen daher prinzipiell mehr Erfolg haben. Zudem ist die Auszahlung auch oftmals an einen Einkauf gebunden.
Um den Zugang zu Bargeld vor allem in ländlichen Gebieten zu verbessern, sollen Einzelhändler künftig Barabhebungen zwischen 100 und 150 Euro ermöglichen können - ohne dass Kunden etwas kaufen müssen. Damit soll unter anderem Menschen geholfen werden, die keine Geldautomaten in der Nähe haben. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich auf neue Regeln für Zahlungsdienste, wie beide Seiten mitteilten. Die beiden Institutionen müssen die Einigung noch formell annehmen, bevor die Vorgaben in Kraft treten können. Zudem sollen Verbraucher in der EU sollen künftig besser vor Online-Betrug und versteckten Gebühren geschützt werden.
Mehr Transparenz bei Gebühren
Zudem sollen alle Gebühren vor einer Kartenzahlung - oder beim Abheben von Bargeld - transparent angezeigt werden müssen. Dabei geht es beispielsweise um Wechselkurskosten oder Gebühren an Geldautomaten.
Um Betrug zu erschweren, müssen Zahlungsdienstleister wie Banken künftig prüfen, ob Name und Kontonummer des Empfängers übereinstimmen, bevor eine Überweisung ausgeführt wird. Dies ist bei bestimmten Zahlungen bereits der Fall. Versagen Anbieter bei der Betrugsprävention, können sie für die Verluste der Kunden haftbar gemacht werden.
Erstattungen bei Betrug
Im Fokus steht auch Identitätsbetrug, bei dem Betrüger sich als Mitarbeiter einer Bank oder anderen Zahlungsdienstleisters ausgeben und Kunden zu Zahlungen verleiten. In solchen Fällen müssen Zahlungsdienstleister laut Parlament den vollen Betrag erstatten, sofern der Kunde den Betrug bei der Polizei meldet.
Auch Online-Plattformen werden stärker in die Pflicht genommen: Sie haften nach Angaben des Europaparlaments künftig gegenüber Banken, die betrogene Kunden entschädigt haben, sollten sie über betrügerische Inhalte informiert worden sein und diese nicht entfernt haben.