Unrentable Lebensversicherungen Besser widerrufen als kündigen
17.05.2018, 17:42 Uhr
Die Kündigung der Lebensversicherung ist nicht immer die beste Wahl.
(Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa)
Lebens- und Rentenversicherungen haben deutlich an Attraktivität verloren, Stichwort niedrige Zinsen und sinkende Überschüsse. Wer deshalb daran denkt, seine Police abzustoßen, sollte zunächst prüfen lassen, ob auch eine Rückabwicklung infrage kommt. Es könnte lohnen.
Lohnt sich die Renten- oder Lebensversicherung überhaupt noch? Angesichts sinkender Überschussbeteiligungen und schlechter Renditen verneinen viele Verbraucher diese Frage und denken darüber nach, ihre Police zu kündigen. Schon lange vor Beginn der Niedrigzinsphase konnten Verbraucherschützer wenig Gefallen an der klassischen Kapitallebensversicherung finden. Denn schon immer schmälern hohe Verwaltungs- und Vertriebskosten sowie Provisionen die Rentabilität der Produkte.
Doch mit einer Kündigung geht in den meisten Fällen unnötig viel Geld verloren. Verbraucher, die einen Renten- oder Lebensversicherungsvertrag beenden möchten, sollten stattdessen nach Möglichkeit von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Sie erhalten dann meist mehr Geld zurück. Allerdings haben von solcherlei Widerrufsbelehrungen betroffene Policeninhaber ohne die Hilfe von Profis kaum eine Chance, ihr Recht durchzusetzen. Sie sind deshalb gut beraten, sich an die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh), einen Anwalt, einen Dienstleister, der auf den Widerspruch von Versicherungsverträgen spezialisiert ist oder an den Ombudsmann für Versicherungen zu wenden.
Eine versicherungsmathematische Berechnung der vzhh kann helfen, die Ansprüche durchzusetzen. Die vzhh prüft die Verträge Betroffener und erstellt für den Fall des möglichen Widerspruchs eine versicherungsmathematische Kalkulation. Vertragsprüfung mit Rechenservice kosten 170 Euro pro Vertrag, die Berechnung der Rückzahlungssumme allein 100 Euro.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH: Az.: IV ZR 76/11) können Verbraucher, die zwischen 1995 und 2007 einen Vertrag über eine private Kapitallebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen haben, dann widersprechen, wenn diese eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung enthalten. Die Policen müssen dann rückabgewickelt werden. Der Kunde muss in diesem Fall seine eingezahlten Prämien plus Zinsen zurückerhalten.
Auf der Seite der Verbraucherzentrale finden Betroffene Unterstützung.
Quelle: ntv.de, awi