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Einkommen ausplaudern Darf der Chef Kollegen das Gehalt verraten?

Schon aus Datenschutzgründen darf der Arbeitgeber das  Gehalt nicht ohne Weiteres öffentlich kundtun.

Schon aus Datenschutzgründen darf der Arbeitgeber das Gehalt nicht ohne Weiteres öffentlich kundtun.

(Foto: imago/allOver-MEV)

Die genaue Gehaltshöhe ist im Berufsleben oft ein heikles Gesprächsthema. Aber was, wenn der Arbeitgeber die Summe munter an Kolleginnen und Kollegen weitergibt? Darf er das?

Kommen ungleiche Gehälter ans Tageslicht, kann dies zu Unmut und Konflikten zwischen Team-Mitgliedern führen. Aber darf der Arbeitgeber die Höhe meines Gehalts überhaupt gegenüber Dritten preisgeben?

Nein. "Schon aus Datenschutzgründen darf der Arbeitgeber mein Gehalt nicht ohne Weiteres öffentlich kundtun", so Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Der Arbeitgeber dürfe die Gehälter der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter also zum Beispiel nicht einfach am Schwarzen Brett veröffentlichen.

Weitergabe an Personalabteilung kann zulässig sein

Anders sieht es dem Arbeitsrechtsexperten zufolge aus, wenn die Mitteilung nur an bestimmte Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter erfolgt - die Daten zum Beispiel an die Personalabteilung gehen. Hier sei es zulässig, Informationen zu Gehältern weiterzugeben, wenn dies zur Durchführung des Arbeitsverhältnisses erforderlich ist.

Aber auch in diesem Fall müsse der Arbeitgeber den Datenschutz beachten. "So dürfen die Personalakten nicht für jedermann zugänglich im Büro herumliegen", stellt Bredereck klar.

Auch die Personalabteilung hat Schweigepflicht

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Personalabteilung haben ihrerseits eine Schweigepflicht. Der Arbeitgeber muss anordnen und kontrollieren, dass sie diese Schweigepflicht auch einhalten.

"In der Praxis geht hier vieles andere Wege", sagt Bredereck. Das könne aber für Arbeitgeber in Zukunft durchaus teuer werden. Die Datenschutzbehörden würden Verstöße "mittlerweile mit durchaus empfindlichen Ordnungsgeldern belegen".

Ungeachtet dessen, ist es vielen Mitarbeitern unangenehm, untereinander über ihr Gehalt zu sprechen. Ist das aus arbeitsrechtlicher Perspektive erlaubt?

Ja, das geht in Ordnung. Es ist zwar bei Arbeitgebern beliebt, eine Klausel in den Arbeitsvertrag aufzunehmen, die das verbietet. Doch solche Klauseln sind unwirksam. Selbst wer eine entsprechende Formulierung in seinem Vertrag vorfindet, darf sich also mit den Kollegen über sein Gehalt austauschen. Der Arbeitgeber dürfte einen Mitarbeiter lediglich dann zur Verschwiegenheit verpflichten, wenn er ein berechtigtes Interesse begründen kann. Ein Unternehmen könne beispielsweise damit argumentieren, dass der Betriebsfrieden gestört wird, wenn die Belegschaft sich über die Gehälter austauscht.

Auskunftsanspruch darauf, was der Kollege oder die Kollegin verdient

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Die Chancen, sich damit im Streitfall durchzusetzen, stehen aber sehr schlecht. Denn wenn so etwas den Betriebsfrieden stören würde, sagt das ja einiges über die Gehaltsstrukturen insgesamt aus. Die Beschäftigten haben einen Anspruch auf Gleichbehandlung, und das wiegt in diesem Fall schwerer als das Arbeitgeberinteresse.

Abgesehen davon haben Beschäftigte einen Auskunftsanspruch darüber, was der Kollege oder die Kollegin verdient. Um eventuelle Ungerechtigkeiten bei der Bezahlung von Männern und Frauen für die vergleichbare Arbeit in Erfahrung zu bringen, muss der Arbeitgeber auf Anfrage darüber Auskunft geben. Dies ermöglicht das Entgelttransparenzgesetz (ETG), welches seit gut einem Jahr in Kraft ist. Kleinere Betriebe sind aber nicht in der Pflicht. Außerdem ist es nicht möglich, per Entgelttransparenzgesetz zu erfahren, wie viel Gehalt einem bestimmten Kollegen gezahlt wird. Auskunft muss lediglich darüber erteilt werden, wie hoch der Mittelwert der Bruttogehälter ist, welche für vergleichbare Tätigkeiten gezahlt werden.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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