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Anzeige und Versicherung Erste Schritte nach einem möglichen Autodiebstahl

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Ein gestohlene Wagen wird von der Kasko-Versicherung ersetzt - wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Ein gestohlene Wagen wird von der Kasko-Versicherung ersetzt - wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

(Foto: imago images / Panthermedia)

Das Auto steht nicht da, wo es sollte - und abgeschleppt wurde es auch nicht? Dann ist ein Diebstahl wahrscheinlich. Das sollten Sie in so

Oh Schreck, das Auto ist weg. In so einem Moment gilt: Ruhe bewahren. Gerade in fremden Städten kann es beim Parken schon mal vorkommen, dass man den Standort des Autos verwechselt.

Die Suche bleibt erfolglos? Dann wurde es vielleicht abgeschleppt: Das kann ein Anruf bei der nächsten Polizeidienststelle klären. Stand das Auto auf privatem Grund wie einem Supermarktparkplatz, ist oft ein privates Unternehmen für die Information zuständig. Der Kontakt ist meist auf Schildern vor Ort zu erfahren. Falls nicht, können gegebenenfalls auch hier Polizei oder Ordnungsamt Auskunft geben.

Anzeige bei der Polizei machen

Ist es ausgeschlossen, dass der Wagen abgeschleppt wurde, sollte der befürchtete Diebstahl sofort der Polizei gemeldet und Anzeige erstattet werden, rät der ADAC. Das Auto wird dann zur Fahndung ausgeschrieben.

Wichtig: Sich von der Polizei eine Kopie der Anzeige geben lassen. Die ist für die Vorlage bei der Kfz-Versicherung und beim Straßenverkehrsamt nötig.

Die Versicherung sollte umgehend über den Diebstahl informiert werden. Dort kann man das weitere Vorgehen besprechen. Bei Diebstahl kann eine Teilkasko-Versicherung eintreten, die auch Bestandteil einer Vollkasko ist.

Wer etwa sein Handy oder seine Kreditkarte im Auto liegen hatte, sollte diese sofort sperren lassen. Ist das Auto geleast oder wird über eine Bank finanziert, sind auch diese Stellen zu benachrichtigen.

Diese Dokumente braucht die Versicherung

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Spätestens zwei Wochen nach dem Diebstahl sollte der Wagen abgemeldet werden, damit keine weiteren Kfz-Steuern und Versicherungsprämien anfallen. Zudem braucht man die Abmeldung für die schriftliche Schadensmeldung an die Versicherung. Benötigt werden laut Gesamtverband der Versicherungswirtschaft in der Regel:

• Bestätigung der Polizei über die Anzeige

• Sämtliche Autoschlüssel und die Auto-Papiere

• Abmeldebescheinigung von der Zulassungsstelle

• Eine schriftliche Schadenanzeige

• Angaben zum Wert des Fahrzeugs

In der Regel bekommt man den Wiederbeschaffungswert des Autos ersetzt. Eine Selbstbeteiligung wird abgezogen. Es gibt aber auch ­Tarife, die eine Neuwertentschädigung leisten.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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