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Rente 2024 Erwerbsgemindert? Rückkehr in den Job jetzt ohne Risiko testen

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Auch für die Erprobungsphase gelten die üblichen Hinzuverdienstgrenzen, bei deren Überschreitung die Rente gekürzt werden kann.

Auch für die Erprobungsphase gelten die üblichen Hinzuverdienstgrenzen, bei deren Überschreitung die Rente gekürzt werden kann.

(Foto: imago/Kickner)

Nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung sind Sie auf dem Weg der Besserung? Wer in diesem Stadium zurück in den Job möchte, kann das jetzt testen, ohne seine Erwerbsminderungsrente zu gefährden.

Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, konnte bislang nicht zurück in den Job, ohne den Rentenanspruch aufs Spiel zu setzen. Seit diesem Jahr ist das anders, teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) mit. Rentnerinnen und Rentner, die probeweise eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder ausweiten möchten, gefährden ihren Anspruch nicht mehr. In der Regel besteht der Rentenanspruch jetzt in einem Zeitraum von sechs Monaten fort - unabhängig vom Umfang der täglichen Arbeitszeit.

Das soll Betroffenen die Möglichkeit geben, den Weg zurück ins Berufsleben zu versuchen - und so ihre Chancen auf eine erfolgreiche Rückkehr in den Arbeitsmarkt verbessern. Im Einzelfall kann der Erprobungszeitraum laut DRV auch verkürzt oder verlängert werden. Verläuft der Wiedereingliederungsversuch erfolgreich und die Erwerbstätigkeit bleibt auf Dauer bestehen, prüft die Rentenversicherung, ob die Rente weiterhin zu zahlen ist oder damit entfällt. Eine Rückforderung für die Vergangenheit erfolgt der DRV zufolge nicht.

Rentenversicherung vorab informieren

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Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt Erwerbsminderungsrentnern, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, ihren zuständigen Rentenversicherungsträger vorab über den zeitlichen Umfang der Arbeit, die Art der Tätigkeit und den voraussichtlichen Verdienst zu informieren. Denn auch für die Erprobungsphase gelten die üblichen Hinzuverdienstgrenzen, bei deren Überschreitung die Rente gekürzt werden kann.

Bei Renten wegen voller Erwerbsminderung liegt diese Grenze aktuell bei 18.558,75 Euro, bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung sind es 37.117,50 Euro. Niedriger darf die Grenze bei teilweiser Erwerbsminderung nicht liegen, eine höhere Hinzuverdienstgrenze ist im Einzelfall aber möglich. Sie richtet sich nach der Höhe des vor Eintritt der Erwerbsminderung erzielten Verdienstes sowie den dadurch erworbenen Rentenpunkten.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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