Clever sparen mit Perduss Gebrauchtwagenkauf: Wie man nicht in teure Fallen tappt
25.07.2023, 07:10 Uhr Artikel anhören
Augen auf beim Autokauf.
(Foto: dpa-tmn)
Gebrauchtwagen sind derzeit gefragt. Und ziemlich teuer. Das ruft auch Betrüger auf den Plan. So wird gerne am Tacho geschraubt oder Mängel werden verschwiegen. Wie man sich davor schützt, beim Kauf nicht über den Tisch gezogen zu werden.
Der Markt für Gebrauchtwagen boomt. In der Hochphase der Corona-Pandemie, mit gestörten Lieferketten, konnten viele Neuwagen in der Form nicht fertiggestellt werden und die Nachfrage nach gebrauchten PKW stieg an. In der Folge sind auch die Preise enorm gestiegen.
Doch die große Nachfrage ruft auch Betrüger auf den Plan. Eines der größten Probleme beim Gebrauchtwagenhandel: Tachomanipulation! Einer Schätzung der Münchener Polizei nach ist bei jedem dritten Gebrauchten der Tacho manipuliert. Aber wie können Sie das als Käufer erkennen? Und wie schützen Sie sich generell davor, beim Gebrauchtwagenkauf über den Tisch gezogen zu werden? Möglichkeiten, einen Gebrauchten zu kaufen, gibt es viele. Ob beim Händler, vom Vertragshändler oder von privat. Damit der Gebrauchtwagenkauf nicht zum großen Frust wird, gibt es hier die wichtigsten vier Tipps für den Gebrauchtwagenkauf.
Tipp 1: Nehmen Sie sich Zeit für die Recherche
Um zu verhindern, dass Sie beim Kauf übervorteilt werden, ist es sinnvoll, sich schon vorher mit dem Markt und den aktuellen Angeboten auseinanderzusetzen. Nutzen Sie für Ihre Recherche die verschiedenen Gebrauchtwagenportale oder auch Kleinanzeigenmärkte, um einen ersten Überblick über Angebot und vor allem Preisniveau zu bekommen. Mit diesen Informationen gehen Sie besser ausgestattet in die Kaufverhandlungen.
Tipp 2: Achten Sie auf versteckte Mängel
Nichts ist ärgerlicher als ein Mangel, den Sie erst später nach dem Kauf entdecken. Gut, wenn bei entsprechenden Mängeln noch die Gewährleistung oder eine ausgesprochene Garantie greift. Wichtig zu wissen: private Verkäufer können die Gewährleistung (die normalerweise für 24 Monate gilt) vertraglich komplett ausschließen. Mit Formulierungen wie "Unter Ausschluss jeglicher Gewähr" beispielsweise. Wichtig zu wissen: der Verkäufer haftet aber trotzdem für Schäden, wenn er bewusst Mängel verschwiegen hat. Entstehen deshalb Schäden, so muss der Verkäufer trotzdem zahlen.
Am sinnvollsten ist es bei privaten Käufen, den Wagen einer Prüfstelle wie dem TÜV vorzustellen. Ein Rundum-Check kostet zwischen 60 und 100 Euro. Gut angelegtes Geld, wenn hier versteckte Mängel entdeckt werden.
Wollen Sie Ihren Gebrauchten beim Händler kaufen, so haben Sie schon einen Vorteil: der gewerbliche Händler kann die gesetzliche Gewährleistung vertraglich nicht ausschließen. Er kann sie maximal auf 12 Monate verkürzen. Aber so sind Sie erstmal auf der sicheren Seite, falls im Nachgang noch Mängel entdeckt werden. Achtung: Verschleißteile sind hier im Regelfall ausgeschlossen.
Dazu kommt, dass viele Händler noch eine freiwillige Garantie geben. Achten Sie hier aber auf das "Kleingedruckte", also auf die genauen Garantiebedingungen. Denn der Händler ist hier in der Formulierung weitestgehend frei, da es sich um eine freiwillige Leistung handelt.
Weiterer Tipp: Achten Sie darauf, dass im Übergabeprotokoll der Zustand des PKW genau beschrieben ist. Je konkreter, desto besser im Falle einer Mängelanzeige. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass jeder Mangel auch im Kaufvertrag vermerkt wird. Eine mündliche Anzeige reicht nicht aus. Achten Sie besonders auf die Formulierung zum Tachostand. Aussagen wie "Kilometerstand wie auf der Tachoanzeige" sind zu vage und entbinden den Händler im schlimmsten Falle von Schadenersatz, sollte sich später herausstellen, dass der Tachostand manipuliert ist.
Tipp 3: Prüfen Sie die Laufleistung kritisch
Der Preis des Gebrauchten ist sicherlich ein erstes Indiz. Niemand hat etwas zu verschenken. Aber ist der Preis des gebrauchten PKW weit weg von aktuellen Marktpreisen, sollten Sie hellhörig werden. Leider sind Manipulationen heute schwerer nachzuweisen, da die Betrüger in ihrer Umsetzung immer professioneller vorgehen. Bleiben Sie kritisch! Passen Laufleistung mit dem Alter überein? Passt die Laufleistung mit der erkennbaren Abnutzung im Fahrzeuginneren überein? Ein verschlissenes Lenkrad bei einer Laufleistung von gerade einmal angeblich 20.000 Kilometern sollte zu denken geben.
Checken Sie auch andere Unterlagen zum Fahrzeug, das Serviceheft oder die Nachweise über den Ölwechsel, TÜV-Berichte, Werkstattrechnungen. Auf all diesen Belegen finden sich die Tachostände. Ergibt die Entwicklung Sinn? Stimmen die Zeitabstände überein? Achten Sie auch auf gefälschte Servicehefte. Sehen die Stempel alle gleich aus? Ist das Serviceheft wie neu, obwohl das Auto bereits acht Jahre alt ist?
Stellt sich später heraus, dass der Tachostand manipuliert wurde, handelt es sich um Betrug und Sie können den Kaufvertrag rückabwickeln. Aber Achtung: das geht nur, wenn der Tachostand im Kaufvertrag verbindlich bestätigt worden ist!
Tipp 4: Der Kaufvertrag
Hier kommt es ganz darauf an, ob Sie den Wagen von einem privaten Verkäufer oder einem Händler erstanden haben. Beim Privatkauf ist es wichtig, dass die Gewährleistung vertraglich nicht ausgeschlossen wurde. So können Sie nur noch verschwiegene Mängel beanstanden. Dies in der Praxis nachzuweisen ist schwer und teuer, denn hier kann meist nur ein Gutachten helfen.
Haben Sie Ihren Gebrauchten beim Händler gekauft, ist die Mängelanzeige etwas einfacher umzusetzen. Seit 1. Januar 2022 gilt ein verbessertes Verbraucherrecht, das auch Anwendung bei gebrauchten PKW findet. In den ersten 12 Monaten nach Eintritt des Mangels muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs nicht bestand. Diese Beweislastumkehr macht es in der Praxis für Verbraucher und Verbraucherinnen leichter, Mängel nach Kauf anzuzeigen und die Beseitigung zu verlangen.
Bei einem PKW, der bereits Vorbesitzer hatte, kann es helfen, mit diesem Kontakt aufzunehmen, um sich den Kilometerstand bestätigen zu lassen.
Kommen Sie im direkten Kontakt mit dem Händler nach einem festgestellten Mangel nicht vorwärts, so kann unter bestimmten Voraussetzungen die Schlichtungsstelle bei der KFZ-Innung helfen. Sofern der Händler Mitglied der Innung ist, übernimmt die Schlichtungsstelle das kostenlose Schlichtungsverfahren.
Quelle: ntv.de