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Streit um FluggastrechteGibt es weniger und seltener Entschädigung bei Flugverspätungen?

21.01.2026, 10:54 Uhr
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Flug-storniert-Bietet-der-Veranstalter-dann-eine-Ersatzreise-zu-einem-spaeteren-Zeitpunkt-an-muss-der-Urlauber-sie-nicht-antreten
Kommt leider öfter vor. (Foto: dpa)

Bisher gilt: Ab einer Verspätung von drei Stunden haben Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung, sofern die Fluggesellschaft die Wartezeit verschuldet hat. Eine Mehrheit der 27 EU-Länder will die Schwelle anheben. Das EU-Parlament hält dagegen.

Im Streit um eine Reform der Entschädigungsansprüche bei verspäteten Flügen liegen die Positionen in Brüssel noch immer weit auseinander. Das EU-Parlament will die Ansprüche beibehalten und dafür am Mittwoch seine Position zementieren. Im Anschluss folgt ein Vermittlungsverfahren mit dem Rat der 27 EU-Länder, die mehrheitlich die Schwelle für eine Entschädigung absenken wollen - Ausgang offen.

Was gilt bisher?

Ab einer Verspätung von drei Stunden können Passagiere eine pauschale Entschädigung beantragen, sofern die Fluggesellschaft die Wartezeit verschuldet hat. Für Flüge bis 1500 Kilometer gilt ein Anspruch in Höhe von 250 Euro, für Flüge bis 3500 Kilometer bekommen Passagiere 400 Euro und für Langstreckenflüge mit mehr als 3500 Kilometern 600 Euro. Bei "außergewöhnlichen Umständen" wie Naturkatastrophen gilt das nicht.

Was sollte sich ändern?

Eine Mehrheit der 27 EU-Länder will die Schwelle anheben. Ihrer Vorstellung nach hätten Passagiere für Flüge über eine Entfernung bis zu 3500 Kilometer sowie alle innereuropäischen Flüge ab vier Stunden Anspruch auf eine Zahlung in Höhe von 300 Euro. Bei längeren Strecken würden Passagiere erst ab einer Verspätung von sechs Stunden 500 Euro erhalten.

Und das Parlament hält dagegen?

Ja - mit breiter Mehrheit aus fast allen Fraktionen. Sie wollen am Mittwoch ihre Position im Plenum bestätigen. Die Abgeordneten wollen die Schwelle bei drei Stunden belassen, dies gilt als rote Linie in den Verhandlungen. Die Verhandler des Parlaments könnten aber an anderer Stelle Zugeständnisse machen, etwa bei der Höhe der Entschädigungen und anderen Teile der Reform.

Wie steht die Bundesregierung dazu?

Sie hatte versprochen, sich für die Rechte der Flugreisen einzusetzen: "Verbraucherrechte sind kein Luxus, den man in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten einfach abschaffen kann", erklärte Hubig im Sommer.

Was sagen Verbraucherschützer?

Organisationen wie BEUC und das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz hoffen, dass sich das Europaparlament durchsetzt. Sie warnen andererseits vor einem Scheitern der Verhandlungen. In einem solchen Fall würden "dringend notwendige Anpassungen an neue Geschäftsmodelle" ausbleiben, mahnte das Europäische Verbraucherzentrum.

Wie argumentieren die Fluggesellschaften?

Nach Ansicht des Branchenverbandes A4E (Air for Europe) würde ein höhere Schwelle dazu führen, dass weniger Flüge ausfallen. Die Logik: Sei die Verspätung so groß, dass eine Entschädigung fällig würde, strichen die Fluggesellschaften den Flug häufig ganz. Eine höhere Schwelle gebe den Unternehmen zudem mehr Zeit, Ersatzmaschinen bereitzustellen.

Worum geht es in den Verhandlungen noch?

Die Entschädigungen sind Teil einer größeren Reform. Fluggesellschaften könnten etwa verpflichtet werden, bei Verspätungen automatisch ein Formular zu verschicken, mit dem Passagiere eine Entschädigung beantragen können. Kinder sollen kostenfrei neben ihren Eltern sitzen dürfen.

Das Parlament will zudem erreichen, dass Fluggäste immer einen kleinen Koffer als kostenloses Handgepäck mitnehmen dürfen - nicht nur eine Handtasche. Dafür schlagen die Abgeordneten einheitliche Maße vor. Dafür gab es unter den 27 EU-Ländern zuletzt aber keine Mehrheit.

Wie geht es nach Mittwoch weiter?

Das Parlament und der Rat der 27 EU-Staaten müssen einen Vermittlungsausschuss bilden, in dem je ein Vertreter aus jedem Land sowie 27 Abgeordnete sitzen. Der Ausschuss hat acht Wochen Zeit, um einen Kompromiss zu finden, das Startdatum ist jedoch nicht rechtlich festgelegt. Abgeordnete des Parlaments hoffen, schon vorab weiter mit dem Rat zu verhandeln.

Und wenn die Verhandlungen scheitern?

Dann wäre die gesamte Reform gescheitert. Damit würde die Schwelle bei drei Stunden bleiben, aber auch alle weiteren Änderungen wären vorerst vom Tisch.

Quelle: ntv.de, Jana Hemmersmeier, AFP

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