Hitzefrei für Arbeitnehmer? Arbeitgeber müssen für Abkühlung sorgen
17.06.2022, 12:04 Uhr
Die Arbeitsstättenverordnung regelt, wie heiß es am Arbeitsplatz sein darf.
(Foto: picture alliance/dpa)
Ist es zu heiß zum Arbeiten, gibt es in der Schule hitzefrei. In den Genuss kommen Arbeitnehmer nicht. Aber ab bestimmten Temperaturen muss der Arbeitgeber tätig werden.
Die Sonne brennt durchs Fenster auf den Schreibtisch, die Luft ist drückend und zum Schneiden dick - konzentriertes Arbeiten ist da kaum noch möglich. Mehr als 26 Grad warm sollte es im Büro nicht werden. Darauf verweist die Stiftung Warentest unter Berufung auf die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Klettert das Thermometer über 26 Grad, sollte der Arbeitgeber eingreifen, bei über 30 Grad muss er das sogar. Wenn alles nichts hilft und es im Büro über 35 Grad warm wird, ist der Raum laut BAuA nicht mehr zum Arbeiten geeignet.
Ventilatoren und kühle Getränke
Einfach nach Hause gehen, ist aber auch dann nicht erlaubt. Stattdessen sollten sich Arbeitnehmer an Vorgesetzte oder den Betriebsrat wenden.
Hitzeschutzmaßnahmen vonseiten des Arbeitgebers können zum Beispiel Jalousien oder Ventilatoren sein. Gibt es Kleidervorschriften, können diese gelockert werden. Die Grenze ist hier immer auch die etwaige Belästigung der übrigen Arbeitnehmer durch zum Beispiel allzu freizügige Kleidung. Wird die Temperatur, etwa mit einer Klimaanlage, erfolgreich gedrückt, bleiben auch die Kleidervorschriften im vollen Umfang bestehen.
Chefs können auch die Arbeit in kühlere Stunden nach vorne verlegen oder gekühlte Getränke bereitstellen. Arbeitgeber sind in jedem Fall verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Mitarbeiter keinen gesundheitlichen Belastungen ausgesetzt sind.
Kaltes Wasser auf die Arme
Geräte strahlen ebenfalls Hitze aus, hier sollte nur laufen, was wirklich nötig ist. Ansonsten gilt für Arbeitnehmer: viel und regelmäßig trinken, auf schwere Kost verzichten und -wenn möglich - leichte, luftdurchlässige Kleidung tragen. Zudem sollten sie hin und wieder am Waschbecken kaltes Wasser über Handgelenke und Unterarm laufen lassen.
Die Hitzegrenzen gelten natürlich nicht für Räume, wo eine bestimmte Temperatur für den Betriebsablauf nötig ist, wie etwa in einem Stahlwerk. Wer allerdings im Freien in der sengenden Sonne arbeiten muss, den sollten Arbeitgeber vor der UV-Strahlung schützen, etwa mit Sonnencreme, Schutzkleidung oder Sonnensegeln.
Quelle: ntv.de, awi/dpa