Ratgeber

Geld zurück für Parksünder? Hunderttausende Knöllchen rechtswidrig

Das Oberlandesgericht Frankfurt sorgt für Hoffnung bei Verkehrssündern. Erst verbietet es private Blitzer, nun erklärt es durch private Dienstleister ausgestellte Tickets fürs Falschparken für ungültig. Delinquenten können sogar ihr Geld zurückfordern.

Bekommt ein Halter vom Ordnungsamt ein Knöllchen fürs Falschparken, muss er zahlen. Straft hingegen ein privater Dienstleister das Vergehen ab, ist dies zumindest in Frankfurt am Main gesetzeswidrig. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden, indem es Hunderttausende Tickets gegen Falschparker in Frankfurt für ungültig erklärt hat (Az.: 2 Ss-Owi 963/18). Alle seit 2018 durch einen privaten Dienstleister ausgestellten Verwarnungen unterliegen somit einem absoluten Verwertungsverbot. Falschparker können sogar ihr Geld zurückfordern. Unklar ist, ob das Urteil bundesweite Konsequenzen haben wird.

In dem verhandelten Fall hatte ein Fahrzeughalter gegen ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro Einspruch eingelegt. Ein als "Stadtpolizist" in Uniform gekleideter Mitarbeiter einer Dienstleistungsfirma hatte dieses ausgestellt. Der Mann sagte vor Gericht als Zeuge aus.

Polizei oder Ordnungsamt gefragt

"Das Recht, Ordnungswidrigkeiten zu ahnden, sei ausschließlich dem Staat – hier konkret der Polizei – zugewiesen", begründete das Gericht seine Entscheidung. Dieses Gewaltmonopol gelte sowohl für den fließenden als auch den ruhenden Verkehr. Die Stadt Frankfurt hätte also ausschließlich Polizisten oder städtische Ordnungsamtmitarbeiter mit dem Ausstellen von Knöllchen betrauen dürfen. Laut OLG sei nach außen der "täuschende Schein der Rechtsstaatlichkeit" aufgebaut worden, "um den Bürgern und den Gerichten gegenüber den Eindruck polizeilicher Handlungen zu vermitteln". 

In Frankfurt wurden nach offiziellen Angaben im Jahr 2018 über 700.000 Parkverstöße mit einem Sanktionswert von mehr als einer Million Euro geahndet. Für 2019 liegen noch keine Zahlen vor. Das Oberlandesgericht ist nach eigenen Angaben das erste OLG, das sich mit der Zulässigkeit privater Dienstleister in diesem Bereich befasst hat.

Bereits im November vergangenen Jahres hatte das Gericht für Aufsehen gesorgt, als es entschieden hatte, dass Städte und Gemeinden keine Bußgeldbescheide bei Geschwindigkeitskontrollen erlassen dürfen, die auf Kontrollen von privaten Dienstleistern basieren. Da dies häufig der Fall ist, können Millionen Verkehrssünder möglicherweise um eine Strafe herumkommen.

Quelle: ntv.de, awi

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