Schutz gegen Diebstahl Ist die Smartphone-Versicherung sinnvoll?
10.03.2017, 11:04 Uhr
Viele Versicherer verweigern bei Diebstahl die Zahlung.
(Foto: dpa-tmn)
Ohne Smartphone läuft fast nichts mehr im Leben. Da liegt es nahe, das Allerheiligste nicht nur nicht aus dem Auge zu lassen, sondern auch entsprechend gegen das Abhandenkommen zu versichern. Doch was taugen solche Policen?
Das Smartphone ist allgegenwärtig. Fast 50 Millionen Menschen in Deutschland besitzen ein solches Gerät. Für viele sind sie Statussymbol, Alleskönner und bester Freund in einem. Sprich Smartphones sind für ihre Besitzer nahezu unentbehrlich. Und so verwundert es nicht, dass laut einer Forsa-Umfrage knapp 40 Prozent der unter 30-jährigen erwachsenen Verbraucher eine Handyversicherung gegen Diebstahl besitzen oder aber zumindest planen, eine abzuschließen. Unter allen Erwachsenen sind es immerhin 17 Prozent. Die Versicherungen sind je nach Leistung für zwischen 20 und 60 Euro jährlich zu haben.
Bei allem Verständnis dafür, sich gegen den Verlust des Allerheiligsten schützen zu wollen, sehen die Marktwächterexperten der Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) die entsprechenden Policen doch sehr kritisch. Demnach können Besitzer einer Handyversicherung bei einem Diebstahl nur äußerst selten auf eine Kostenerstattung des Versicherers hoffen.
Der Grund für die Verweigerung sind die hohen Anforderungen der Versicherer daran, wie Verbraucher ihr Handy bei sich tragen müssen. Eine für Deutschland repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des Marktwächters Finanzen hat ergeben, dass 77 Prozent aller befragten Handybesitzer ihr Mobiltelefon im öffentlichen Raum so verwahren, dass die Versicherung bei Diebstahl nicht zahlen müsste.
Persönlicher Gewahrsam erforderlich
Denn fast alle Smartphone-Versicherer zahlen im Falle eines Diebstahls nur dann, wenn der Verbraucher das Mobiltelefon im "persönlichen Gewahrsam mitgeführt hat". Persönlicher Gewahrsam bedeutet jedoch, dass der Verbraucher das Telefon so körpernah tragen muss, dass er einen Diebstahlversuch jederzeit bemerken und abwehren kann. So genügt es bei gut besuchten Veranstaltungen oder in vollen Bussen und Bahnen beispielsweise nicht, das Handy in der Handtasche oder Hosentasche zu tragen und gelegentlich zu überprüfen, ob es noch da ist.
"Die Rechtsprechung verlangt, dass beispielsweise eine Handtasche mit einem Schloss gesichert werden muss oder der Versicherte glaubhaft machen kann, dass seine Hand ständig auf der Tasche lag. Nur dann können Ansprüche geltend gemacht werden", erläutert Sandra Klug, Leiterin des für Versicherungen zuständigen Marktwächter-Teams. Es kämen somit kaum Diebstahlsszenarien in Betracht, in denen eine Handyversicherung tatsächlich einen Nutzen bietet, betont die Expertin. "Denn bei Raub oder Einbruchdiebstahl haftet in der Regel die Hausratversicherung - und die zahlt im Gegensatz zu vielen Handyversicherungen sogar den Neuwert und nicht etwa den Zeitwert des Geräts."
So oder so, der erste Gang nach dem Verlust des Smartphones sollte der zur Polizei sein, um Anzeige zu erstatten. Erst danach sollte zeitnah der Versicherer kontaktiert werden.
Quelle: ntv.de, awi