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Frage aus dem Arbeitsrecht Job im Freien: Muss der Arbeitgeber Handschuhe stellen?

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Job im Freien: Wird es draußen klirrend kalt, sollten Beschäftigte regelmäßig Pausen zum Aufwärmen einlegen können.

Job im Freien: Wird es draußen klirrend kalt, sollten Beschäftigte regelmäßig Pausen zum Aufwärmen einlegen können.

(Foto: Fabian Sommer/dpa/dpa-tmn)

Auch wenn es kalt und ungemütlich ist, müssen im Freien viele Jobs erledigt werden. Was gilt für Beschäftigte, die im Winter draußen arbeiten?

Auf dem Bau oder im Wald ist der Winter oft hart: Wer im Freien arbeitet, kann es sich nicht einfach mit einer Tasse heißem Kaffee oder Tee am Schreibtisch gemütlich machen. Um auch im Winter nicht auszukühlen, ist dann im Job oft wärmende Arbeitskleidung gefragt - beispielsweise dicke Handschuhe. Doch muss die eigentlich der Arbeitgeber stellen?

"Ja", sagt der Berliner Fachanwalt für Arbeitsrecht Peter Meyer. Und zwar aus Gründen des Arbeitsschutzes. "Der Arbeitgeber muss im Vorfeld eine Gefährdungsbeurteilung machen", so Meyer. "Je nach Feststellung der klimatischen Bedingungen muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit zu schützen." Aus diesem Grund, um die Gesundheit nicht zu gefährden, sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, den Mitarbeitern für die Arbeit im Freien bei niedrigen Temperaturen spezielle Kälteschutzkleidung zu stellen. Das Gleiche gilt natürlich auch für die Arbeit in technisch gekühlten Räumen.

Hierzu kann dann gehören, Kälte-Schutzkleidung zu stellen. Außerdem: Räume zum Aufwärmen. Auf Baustellen könnten das etwa Container oder Bauwagen sein. "Und wenn es unter minus 5 Grad kalt ist, dann sollte man sogar Vorrichtungen vorhalten, dass die Kälte-Schutzkleidung wieder aufgewärmt werden kann in den Pausen", erklärt Meyer.

Regelmäßige Pausen zum Aufwärmen

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Unabhängig davon, wie warm man nun bei der Arbeit im Freien eingepackt ist: Auch dass die Pausen im Warmen bei kühlen Temperaturen regelmäßig gemacht werden, ist vorgeschrieben. Bis zu einer Temperatur von minus 5 Grad Celsius sollten Beschäftigte sie nach zweieinhalb Stunden Arbeit einlegen. Und unter minus 5 Grad? "Da sollen die Arbeitsintervalle auf 90 Minuten beschränkt werden", so Meyer. Ableiten lasse sich das aus einer DIN-Norm zum Klima an Arbeitsplätzen.

Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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