Fragen aus dem Arbeitsrecht Kann ich meine Urlaubstage an Kollegen verschenken?
02.05.2023, 19:55 Uhr Artikel anhören
Nicht genommene Urlaubstage den Kollegen spenden? Erlauben Arbeitgeber ihren Mitarbeitern das, darf der gesetzliche Mindesturlaub nicht davon betroffen sein.
(Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Wer seine Kollegen schätzt, macht ihnen vielleicht gerne mal ein Geschenk, Kuchen oder Blumen vielleicht. Ob das auch mit dem eigenen Resturlaub geht, steht allerdings auf einem anderen Blatt.
Man selbst hat keine Reisepläne mehr in diesem Jahr, aber noch viele Urlaubstage übrig. Die Kollegin könnte zusätzliche freie Tage hingegen gut gebrauchen. Ihr die eigenen Urlaubstage zu überlassen, klingt nach einer netten Idee. Doch können Arbeitnehmer ihre Urlaubstage überhaupt an Kollegen verschenken?
Zunächst einmal gilt: Arbeitnehmer sind laut Arbeitsvertrag verpflichtet, ihre Arbeitsleistung zu erbringen - und zwar höchstpersönlich. "Das bedeutet zum einen, dass man keine Dritten, auch keine Arbeitskollegen, mit der ersatzweisen Erbringung der Arbeitsleistung beauftragen kann", erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. "Aber auch, dass weder Urlaub noch Überstunden einfach so auf Kollegen übertragen werden können."
Es gibt allerdings Unternehmen, die das in bestimmten Fällen gestatten. "Solche Regelungen sind zulässig, soweit der gesetzliche Mindesturlaub nicht betroffen ist", sagt Bredereck. "Dieser Urlaub muss immer beim jeweiligen Arbeitnehmer verbleiben." Zudem müsse man sich in solchen Ausnahmefällen auch an die weiteren vom Arbeitgeber gestellten Bedingungen halten.
Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen pro Jahr
Der Fachanwalt für Arbeitsrecht verweist hier auf Einzelfälle, in denen Arbeitgeber es ihren Mitarbeitern in der Vergangenheit ermöglicht haben, ihren nicht verbrauchten Urlaub an Kollegen mit kranken Kindern zu spenden. Arbeitgebern rät er bei entsprechenden Aktionen aber zur Vorsicht: "Vor dem Hintergrund der äußerst rigiden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Urlaub dürfte sich immer die Frage stellen, inwieweit durch solche Spenden der Urlaubsanspruch des Spenders tatsächlich verbraucht wird."
Laut Bundesurlaubsgesetz besteht für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer 5-Tagewoche in Deutschland ein Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen pro Jahr. Tarifvertraglich sind aber meist höhere Urlaubsansprüche vereinbart.
Grundsätzlich gilt: Laut Bundesurlaubsgesetz muss der Urlaub eigentlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Die Übertragung von nicht genommenen Urlaubstagen in das neue Jahr stellt eine Ausnahme dar. Wer den verbliebenen Resturlaub mit ins neue Jahr retten möchte, muss seinen Wunsch unbedingt noch im laufenden Jahr beim Arbeitgeber anmelden. Ansonsten verfällt dieser zum 31. Dezember.
Quelle: ntv.de, awi/dpa