Match mit dem Finanzamt Kann man jetzt noch eine Fristverlängerung für die Steuererklärung rausschlagen?
20.08.2024, 12:10 Uhr Artikel anhören
Normalerweise müssen die meisten Steuerzahler die Steuererklärung spätestens bis zum 31. Juli abgeben.
(Foto: imago images/Christian Ohde)
Allen, die zur Abgabe einer Steuererklärung 2023 verpflichtet sind, läuft die Zeit davon. Denn die muss in der Regel bis zum 2. September im entsprechenden Briefkasten sein. Wie man sich etwas Luft verschafft, lesen Sie hier.
So langsam wird es eng. Zwar muss die Steuererklärung wie bereits in den vergangenen Jahren erneut ausnahmsweise erst später beim Finanzamt abgegeben werden. Nämlich bis zum 31. August 2024. Da dies aber ein Samstag ist, muss die Erklärung dann doch erst am 2. September dem Finanzamt vorliegen. Aber die Zeit rennt und so bleiben nur noch wenige Tage. Was jetzt noch zu tun ist - Fragen und Antworten zum Thema.
Kann die Frist auch noch verlängert werden?
Ja, durch eine Fristverlängerung. Allerdings muss diese entgegen der Regelung in der Vergangenheit gut begründet werden - telefonisch, schriftlich oder direkt über ELSTER. Bei der Bitte um Verlängerung sollte ein realistisches Datum angegeben werden, zu dem die Erklärung vorliegen wird, etwa einen oder zwei Monate später. Der Antrag sollte aber möglichst vor Ablauf der Frist, also vor dem 2. September erfolgen.
Gilt die neue Frist zum 2. September 2024 für alle Steuererklärungen?
Nein, eine längere Frist gilt, wenn ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein hilft. Dann ist der Stichtag der 31. Mai 2025. Da auch dies ein Samstag ist, muss die Erklärung erst bis zum 2. Juni 2025 im Kasten sein.
Welche Strafen werden fällig, wenn die Abgabefrist nicht eingehalten wird?
Für jeden angefangenen Monat, den die Steuererklärung zu spät ist, fallen 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer als Verspätungszuschlag an. 25 Euro sind aber mindestens fällig. Derart kann sich der Zuschlag auf bis zu 25.000 Euro summieren. Dabei wird die Strafzahlung automatisch festgesetzt, wenn die Erklärung nicht innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des jeweiligen Steuerjahres eingereicht ist. Notorischen Zuspätkommern drohen zusätzlich Zwangsgelder und Zinsen.
Wie lange haben jene Zeit, die nicht in der Pflicht sind, eine Steuererklärung abzugeben, dies für 2023 freiwillig zu tun?
Für das Jahr 2023 läuft die Frist bis Ende 2027. Selbst für das Jahr 2020 kann man diese noch bis zum 31. Dezember 2024 dem Finanzamt zukommen lassen. Was vielleicht noch erledigt werden sollte, denn die durchschnittliche Rückerstattung lag in den letzten Jahren laut dem Statistischen Bundesamt bei rund 1000 Euro.
Wer muss überhaupt eine Steuererklärung abgeben?
- Alle Arbeitnehmer, die mindestens zwei verschiedene Tätigkeiten ausüben und Steuerklasse 6 haben
- Ehepaare, die die Steuerklasse 3 beziehungsweise 5 haben
- Alle, die mehr als 410 Euro im Jahr zusätzlich zu ihrem Haupteinkommen haben; das können zum Beispiel Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Renten sein
- Wer vom Finanzamt einen Freibetrag bewilligt bekommen hat
- Selbstständige, Unternehmer und Landwirte müssen grundsätzlich eine Steuererklärung abgeben, wenn ihre Einkünfte über dem Grundfreibetrag von 10.908 Euro (2023) liegen
- Wer im Vorjahr in Kurzarbeit beschäftigt war
- Wer Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Eltern-, Kranken- oder Mutterschaftsgeld erhalten hat
- Eheleute, die sich 2022 scheiden ließen, zuvor aber gemeinsam veranlagt waren, sind zur Abgabe verpflichtet. Gleiches gilt bei geschiedenen oder getrennt lebenden Eheleuten, bei denen ein Teil unterhaltspflichtig ist
- Mitunter kann auch aufgrund von Kapitalerträgen die Steuererklärung zur Pflicht werden. Das ist der Fall, wenn fällige Kirchensteuer auf Kapitaleinkünfte nicht bezahlt wurde, ausländische Erträge vorliegen, für die keine Abgeltungsteuer abgeführt wurde oder im Jahr zuvor zu wenig Abgeltungsteuer gezahlt wurde
- Rentner, wenn das Einkommen für 2023 den Grundfreibetrag von 10.908 Euro (Ledige) übersteigt. Bei Zusammenveranlagten verdoppelt sich der Betrag
Wer muss keine Steuererklärung abgeben?
Personen, die über kein Einkommen verfügen oder deren Einkommen lediglich aus einem Beschäftigungsverhältnis resultiert, ohne dass sie weitere Einkünfte haben.
Für welche Steuern müssen Erklärungen abgegeben werden?
- Zur Einkommensteuer - einschließlich der Erklärungen zur gesonderten sowie einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung sowie zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags
- zur Körperschaftsteuer - einschließlich der Erklärungen zu gesonderten Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen, die in Zusammenhang mit der Körperschaftsteuerveranlagung durchzuführen sind, sowie für die Zerlegung der Körperschaftsteuer
- zur Gewerbesteuer - einschließlich der Erklärungen zur gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes und zur gesonderten Feststellung des Zuwendungsvortrags sowie für die Zerlegung des Steuermessbetrags
- zur Umsatzsteuer sowie
- zur gesonderten oder zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach Paragraf 18 des Außensteuergesetzes
Quelle: ntv.de, awi