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Verminderte Rente ab März Krankenkasse für viele Rentner teurer - um bis zu 214 Euro jährlich

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Die Krankenkasse zu wechseln, kann sich auch für Ruheständler lohnen.

Die Krankenkasse zu wechseln, kann sich auch für Ruheständler lohnen.

(Foto: imago images/Karina Hessland)

Zum Jahresbeginn haben die meisten Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag erhöht. Während Erwerbstätige bereits seit Januar mehr zahlen müssen, greifen die höheren Beiträge für Rentner erst zwei Monate später. Doch es gibt Sparpotenzial.

Zum Jahresbeginn ist bei vielen Krankenkassen der Zusatzbeitrag gestiegen. Für Rentner wirkt sich diese Erhöhung allerdings erst verzögert aus. Bei ihnen steigt erst mit dem Monat März der Zusatzbeitrag auf dann 1,7 Prozent. Das heißt, erst ab dann verringert sich die monatliche Rentenzahlung, was gesetzlich so vorgeschrieben ist.

Zudem stieg auch die Beitragsbemessungsgrenze - der Höchstbetrag zur Berechnung des Beitrags - auf 62.100 Euro. Krankenversicherte mit Einkünften ab dieser Grenze zahlen dadurch bis zu 214 Euro mehr im Jahr. Das zeigt eine aktuelle Analyse des Vergleichsportals Verivox.

Die sogenannte Standardrente - auch Eckrente genannt - liegt laut der Deutschen Rentenversicherung aktuell bei 1620,90 Euro monatlich. So viel erhält ein Ruheständler, der 45 Jahre in die Rentenkassen eingezahlt und immer durchschnittlich verdient hat. Da der Krankenkassenbeitrag anteilig an den Bezügen berechnet wird, müssen Ruheständler mit dieser Standardrente auch weniger zahlen als Rentner mit Bezügen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Dennoch kommen auf sie bis zu 67 Euro mehr im Jahr zu.

Sparpotenzial von bis zu 404 Euro jährlich

Der Zusatzbeitrag kommt zum gesetzlich festgeschriebenen allgemeinen Beitragssatz hinzu und unterscheidet sich zwischen den Krankenkassen. Er liegt aktuell bei den bundesweit geöffneten Kassen zwischen 0,9 und 2,2 Prozent. Für Krankenversicherte kann sich deshalb ein Wechsel lohnen. Für Ruheständler mit Standardrente ist so eine Ersparnis von bis zu 126 Euro im Jahr möglich, Rentner mit Bezügen über der Beitragsbemessungsgrenze können ihre Beiträge um bis zu 404 Euro jährlich senken.

Grundsätzlich gilt, dass alle Kassen frei wählbar sind. Auch dann, wenn der Versicherte bereits älter oder gerade in Behandlung ist. Vorausgesetzt, die Kasse ist im Bundesland des Versicherten auch verfügbar. Wer zum Beispiel zu Ende Februar kündigt, ist am 1. Mai in einer neuen Kasse.

Sonderkündigungsrecht nutzen

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Erhöht die Kasse den Zusatzbeitrag, besteht nach wie vor ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des Monats, in dem erstmals der höhere Beitrag verlangt wird. Wird regulär gekündigt, ist diese zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam. Seit Januar 2021 ist man auch in allen anderen Fällen nicht mehr wie bisher 18 Monate, sondern nur noch 12 Monate an seine Versicherung gebunden, kann also theoretisch jedes Jahr wechseln. Zudem ist der Wechsel deutlich einfacher geworden: Man meldet sich einfach online bei der neuen Kasse an und gibt dem neuen Arbeitgeber Bescheid, dass man die Kasse wechseln möchte.

Den Vertrag bei der alten Krankenkasse muss man dafür grundsätzlich nicht kündigen: Das übernimmt die neue Kasse im elektronischen Verfahren. Eine Versicherungslücke ist beim Wechsel ausgeschlossen. Bei einem Wechsel zu einer günstigen Krankenkasse ist zu beachten, dass dann etwas mehr Einkommen zu versteuern ist. Ein Teil der Ersparnis fällt so dann auch der Steuer zum Opfer. Zudem sollten Wechselwillige prüfen, ob die neue, günstigere Krankenkasse auch alle gewünschten Extraleistungen anbietet.

(Dieser Artikel wurde am Dienstag, 27. Februar 2024 erstmals veröffentlicht.)

Quelle: ntv.de, awi

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