Ratgeber

Erholung von der Arbeit Sie wollen in den Urlaub? Das gilt!

Der Sommerurlaub steht vor der Tür - und ist hoffentlich beim Chef beantragt worden. Ansonsten kann es schwierig werden mit der Erholung. Das sollten Arbeitnehmer zum Thema Urlaub wissen.

Eines vorneweg: Arbeitnehmer müssen ihren Urlaub immer beantragen und Arbeitgeber ihn gewähren. Unzutreffend ist daher die Formulierung "Urlaub nehmen". Macht der Arbeitnehmer frei, obwohl dies vom Arbeitgeber nicht gewährt wurde und bleibt er der Arbeit damit unentschuldigt fern, kann das ein Grund für eine fristlose Kündigung sein. Fragen und Antworten zum Thema.

Wie viele Urlaubstage stehen Arbeitnehmern zu?

In Deutschland haben Arbeitnehmer grundsätzlich bei einer Sechs-Tage-Woche Anspruch auf mindestens 24 Urlaubstage pro Jahr. Bei einer Fünf-Tage-Woche sind es mindestens 20 Tage. Nach dem Gesetz muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Die Übertragung von nicht genommenen Urlaubstagen stellt eine Ausnahme dar und muss beim Arbeitgeber beantragt werden.

Können Arbeitgeber verlangen, dass der Urlaub zu Jahresbeginn festgelegt wird?

Der Arbeitgeber darf verlangen, dass Arbeitnehmer sich zu Beginn des Jahres Gedanken über ihre Urlaubspläne machen und frühzeitig den Jahresurlaub planen. Der Arbeitgeber hat also ein Recht auf Planungssicherheit. Auch muss der Arbeitgeber nicht sofort über einen Urlaubsantrag entscheiden. Insbesondere wenn noch Abstimmungen mit anderen Arbeitnehmern zur Vertretung erforderlich sind oder die Arbeitsplanung noch nicht steht, darf er die Entscheidung über die Urlaubsgewährung einige Zeit zurückstellen.

Wer entscheidet, wann Urlaub genommen wird?

Der Arbeitnehmer darf die Urlaubstage nach seinen Wünschen festlegen. Allerdings hat das letzte Entscheidungsrecht der Arbeitgeber. Er kann einen Urlaubsantrag aber nicht willkürlich ablehnen. Entscheidend ist, ob es betriebliche Gründe oder Wünsche anderer Mitarbeiter gibt, die dem Antrag entgegenstehen. Einmal pro Jahr muss der Arbeitgeber es Mitarbeitern ermöglichen, dass sie zwei Wochen am Stück Urlaub nehmen.

Was gilt in der Probezeit?

Arbeitnehmer haben auch während einer vereinbarten Probezeit, also den ersten sechs Monaten im Job, Anspruch auf Urlaub. Ob und wann der Arbeitgeber den Urlaub jedoch gewährt, unterliegt dann wieder seiner Entscheidung.

Der Arbeitgeber darf keine Betriebsferien anordnen?

Einige Unternehmen legen fest, dass in bestimmten Zeiten die Firma geschlossen wird und alle Mitarbeiter in dieser Zeit Urlaub nehmen müssen. Für die Planungen der Arbeitnehmer muss dies aber rechtzeitig angekündigt werden. Zudem muss den Mitarbeiter eine angemessene Anzahl und Zeitraum von Urlaubstagen verbleiben, über den die Mitarbeiter frei verfügen können. Zulässig sind auch Beschränkungen des Urlaubs für bestimmte Zeiten.

Dürfen Arbeitnehmer Resturlaub mit ins nächste Jahr nehmen?

Grundsätzlich nicht. Es sei denn, der Arbeitnehmer konnte aus betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht alle Urlaubstage verbrauchen. Dann muss er diese Tage in den ersten drei Monaten des Folgejahres nehmen. Ausnahmen gibt es jedoch, wenn zum Beispiel der Arbeitnehmer länger krank war. In dem Fall kann er die Tage länger mitnehmen.

Arbeitnehmer wollen Urlaub nehmen, der Arbeitgeber lehnt Anträge jedoch immer ab. Was nun?

Lehnt der Arbeitgeber den Antrag aus nicht berechtigten Gründen ab, dürfen Beschäftigte ihre freien Tage mit ins nächste Jahr nehmen und er verfällt nicht - wie sonst - im März.

Darf der Chef genehmigten Urlaub zurücknehmen?

Hat der Chef den Urlaubsantrag unterzeichnet, ist die Vereinbarung verbindlich. Diese Genehmigung darf der Arbeitgeber nicht zurücknehmen - noch nicht einmal in Notfällen. Hier können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer aber einvernehmlich darauf einigen, dass bereits genehmigter Urlaub doch nicht angetreten wird.

Was, wenn der Arbeitgeber Urlaub genehmigt, sich aber die Möglichkeit des Widerrufs vorbehält?

In diesem Fall können Arbeitnehmer gegen einen erfolgten Widerruf vorgehen - etwa mit einer einstweiligen Verfügung, so der Fachanwalt. Selbst wenn der Arbeitgeber das Recht auf Widerruf des Urlaubs im Arbeitsvertrag festhält, sei diese Klausel rechtlich nicht wirksam.

Was passiert, wenn Mitarbeiter im Urlaub krank werden?

Wer seine Erkrankung dem Arbeitgeber meldet, muss keine Urlaubstage opfern. Er kann die Tage später erneut nehmen. Dahinter steckt der Gedanke, dass Urlaub der Erholung dienen soll. Das ist aber nicht möglich, wenn jemand krank ist. Mitarbeiter müssen ihrem Arbeitgeber die Erkrankung jedoch unverzüglich mitteilen - der kann vom ersten Tag an eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt verlangen.

Ist ein etwaiger Ausfall des Rückfluges höhere Gewalt?

Ist für den Arbeitnehmer schon vorher sicher absehbar, dass der Rückflug oder ausfällt oder andere Widrigkeiten die Rückreise verzögern, muss er aktiv werden und gegebenenfalls schon vorher seine Flüge umbuchen, um rechtzeitig wieder bei der Arbeit zu erscheinen. Oder aber vorher um eine Urlaubsverlängerung bitten. Grundsätzlich gilt: Erscheint der Mitarbeiter nicht rechtzeitig am Arbeitsplatz, muss er seinen Arbeitgeber nicht nur unverzüglich darüber informieren, sondern für diese Zeit auch bezahlten oder gegebenenfalls unbezahlten Urlaub nachreichen.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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