Reicht's im Alter? So berechnet sich Ihre Rente
19.02.2020, 12:14 Uhr
Man muss seine Rente nicht selbst berechnen.
(Foto: imago/Eibner)
Ob die gesetzliche Rente später mal zum Leben reicht, dürfte für jüngere Generationen leicht zu beantworten sein, nämlich mit Nein. Dennoch ist es nicht ganz uninteressant, wie sich staatliche Altersvorsorge berechnet. Hier ist die Formel.
Auch wenn sich dadurch erstmal nichts an der Höhe ändert, die gesetzliche Rente lässt sich anhand einer Formel berechnen. Wenig überraschend hängt die Rentenhöhe von der Höhe sowie der Dauer der Beitragszahlungen und damit von der Arbeitszeit ab. Um hierzulande eine gesetzliche Rente zu beziehen, muss der Beitragszahler bei der Deutschen Rentenversicherung gemeldet sein. Zudem muss eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren bei der Rentenkasse erfüllt sein. Das war's eigentlich schon. Der Wermutstropfen bei der Sache: Für viele Beschäftigte wird es trotzdem im Alter eng. Denn das Rentenniveau sinkt permanent.
Um auszurechnen, wie viel Geld Ihnen bei Rentenbeginn zusteht, wird folgende Formel angewandt:
Monatliche Rentenhöhe = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor
Im Einzelnen lassen sich die Faktoren wie folgt erklären:
Entgeltpunkte
Entgeltpunkte sind entscheidend für die individuelle Rentenhöhe und errechnen sich aus dem versicherten Entgelt. Bei Berechnung der Rente wird dieses Entgelt Jahr für Jahr ins Verhältnis zu dem jeweiligen Durchschnittsentgelt aller Arbeitnehmer gesetzt. Der Wert wird als Entgeltpunktwert des entsprechenden Jahres bezeichnet.
Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2017 beträgt beispielsweise 37.077 Euro. Das vorläufig errechnete Durchschnittsentgelt für 2018 liegt bei 37.873 Euro, für 2019 bei 38.901 Euro. Stimmt dieser Wert mit dem persönlichen Durchschnittseinkommen überein, bekommt der Versicherte genau einen Entgeltpunkt. Liegt das Gehalt höher, gibt es einen höheren Entgeltpunktwert, liegt es darunter, erhält man entsprechend weniger als einen Entgeltpunkt. Wer die Hälfte des Durchschnittseinkommens verdient, erhält folglich 0,5 Entgeltpunkte pro Jahr.
Für die Erziehung eines Kindes bekommen Eltern bis zu drei Jahre Beitragszeiten in Höhe eines Rentenpunktes in der gesetzlichen Rentenversicherung pro Kind gutgeschrieben.
Zugangsfaktor
Mit dem Zugangsfaktor werden Zu- und Abschläge bei der Berechnung der Rente berücksichtigt. Abschläge fallen beispielsweise an, wenn vorzeitig in Rente gegangen wird. Einen Zuschlag bekommt, wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze zunächst auf seine Altersrente verzichten. Fallen weder Zu- noch Abschläge an, beträgt der Faktor 1,0. Die Regelaltersgrenze wird seit dem Jahr 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben.
Aktueller Rentenwert
Mit dem aktuellen Rentenwert wird der Betrag bezeichnet, der der monatlichen Rente für einen Entgeltpunkt entspricht. Dieser wird regelmäßig angepasst. Derzeit beträgt der aktuelle Rentenwert 33,05 Euro in den alten und 31,89 Euro in den neuen Bundesländern. Er wird jährlich zum 1. Juli nach dem Rentenanpassungssatz neu festgelegt.
Rentenartfaktor
Der Rentenartfaktor bestimmt die Höhe der Rente in Abhängigkeit von der Rentenart. Dabei wird berücksichtigt, ob es sich beispielsweise um eine Alters- oder Erwerbsminderungsrente handelt.
- Renten wegen Alters: 1,0
- Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung: 0,5
- Renten wegen voller Erwerbsminderung: 1,0
- Rente wegen Berufsunfähigkeit 0,6667
- Erziehungsrenten: 1,0
- Kleine Witwen- beziehungsweise Witwerrenten bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem der Ehepartner gestorben ist ("Sterbevierteljahr"): 1,0, anschließend: 0,25
- Große Witwen- beziehungsweise Witwerrente bis zum Ende des dritten Kalendermonats, nach Ablauf des Monats, in dem der Ehepartner gestorben ist ("Sterbevierteljahr"): 1,0, anschließend: 0,5
- Halbwaisenrenten: 0,1
- Vollwaisenrenten: 0,2
Wer keine Lust hat, selbst zu rechnen, kann auch einen Blick in die jährlich verschickte Renteninformation der Deutsche Rentenversicherung (DRV) werfen. Bei der Gelegenheit sollte diese auch auf Stimmigkeit überprüft werden - gegebenfalls sollte bei der DRV eine sogenannte Kontenklärung beantragt werden. Wer 27 Jahre alt ist und fünf Jahre Beitragszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung vorzuweisen hat, bekommt ab dann einmal im Jahr automatisch Post. Ab dem 55. Lebensjahr bekommen die Versicherten statt der Renteninformation alle drei Jahre eine Rentenauskunft.
Weitere Auskünfte erteilt die DRV Bund unter der kostenlosen Servicetelefonnummer 0800 1000 4800.
Quelle: ntv.de, awi