Mütter und Väter aufgepasst Kindererziehung erhöht die Rente
04.04.2019, 19:45 Uhr
Auch Berücksichtigungszeiten erhöhen die Rente .
(Foto: imago/Frank Sorge)
Wem wegen seiner Mutter- oder Vaterschaft finanzielle Einbußen aufgrund einer lückenhaften Erwerbsbiografie drohen, dem kann geholfen werden - von der Rentenversicherung. Denn Kindererziehungszeiten können die Anwartschaft erheblich aufwerten.
Für die Erziehung eines Kindes bekommen Eltern bis zu drei Jahre Beitragszeiten in Höhe eines Rentenpunktes in der gesetzlichen Rentenversicherung pro Kind gutgeschrieben. Ein Rentenpunkt im Osten Deutschlands liegt seit 1. Juli 2018 bei 30,69 Euro im Monat. Im Westen liegt der Wert zurzeit bei 32,03 Euro. Diesen Rentenpunkt erhält der Versicherte zusätzlich zu einem etwaigen Verdienst. Dies allerdings nur bis zu einer Höhe der Beitragsbemesseungsgrenze von derzeit 80.400 Euro, wie die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin bekannt gibt.
Zudem werden die Zeiten der Kindererziehung auf die Mindestversicherungszeit für einen Rentenanspruch von fünf Jahren angerechnet. Sollte diese trotz Nachwuchses nicht erreicht sein, kann auch mit freiwilligen Beiträgen in die Rentenkasse nachgeholfen werden.
Auch Berücksichtigungszeiten erhöhen die Rente
Neben den Kindererziehungszeiten werden aber auch Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehungszeit anerkannt. Sie beginnen nach dem Tag der Geburt und enden nach zehn Jahren. Diese wirken sich indirekt positiv auf den Rentenanspruch aus, wenn Eltern neben der Erziehung eines Kindes eine Beschäftigung ausgeübt haben.
Denn der tatsächliche Verdienst wird durch die Berücksichtigungszeiten fiktiv höchstens bis zum Durchschnittsentgelt für maximal 10 Jahre aufgestockt, womit sich dann auch die Zahlung in die Rentenkasse erhöht. Das Durchschnittsentgelt beträgt im Jahr 2019 rund 38.900 Euro.
Bei der späteren Rentenberechnung wird beispielsweise ein Jahreseinkommen von derzeit 24.000 Euro entsprechend aufgestockt, was eine Aufwertung um 50 Prozent bedeutet. Nach derzeitigen Werten würde sich die Rente um rund 10 Euro monatlich erhöhen.
Dies gilt unter der Voraussetzung, dass der Elternteil 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt hat. Vorrangig dienen die Berücksichtigungszeiten jedoch dazu, Lücken in der Versicherungsbiografie zu schließen. Sowohl Kindererziehungs- als auch Berücksichtigungszeiten werden im Versicherungskonto nur auf entsprechenden Antrag im Versicherungsverlauf gespeichert.
Weitere Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung Bund unter der kostenlosen Servicetelefonnumer 0800 1000 4800.
Quelle: ntv.de, awi