Beim Roaming abkassiert So holen sich O2-Kunden Geld zurück
11.07.2016, 12:50 UhrZum 1. Mai sind die Roaminggebühren in der EU wieder gesunken. Doch Kunden von Telefónica haben womöglich deutlich zu viel gezahlt, wenn sie im Ausland unterwegs waren. Sie sollten jetzt ihre Rechnungen prüfen.

O2-Kunden ohne Auslandsoption werden automatisch unter "Roaming Basic" geführt.
(Foto: imago stock&people)
Die Zeiten, als Handynutzung im Ausland unbezahlbar war, sind schon lange vorbei. Seit 2007 gilt die EU-Roaming-Verordnung. Sie zwingt die Mobilfunkanbieter dazu, ihre Auslandsaufschläge schrittweise zu senken, bis sie im Sommer nächsten Jahres komplett wegfallen. Doch nicht jedes Unternehmen hält sich an die Vorgaben: Kunden von Telefónica Deutschland haben in den letzten Monaten womöglich zu viel gezahlt, wenn sie in anderen EU-Ländern unterwegs waren.
Nachdem die Bundesnetzagentur ein empfindliches Strafgeld angedroht hatte, hat der Mobilfunkriese Anfang Juli offenbar eingelenkt und die Gebühren flächendeckend angepasst – allerdings nicht rückwirkend. Die Kunden müssen also selbst aktiv werden, wenn sie sich ihr Geld zurückholen wollen.
Betroffen können Flatrate-Kunden von O2 oder Base mit Verträgen vorm 1. Mai 2016 sein. Wenn sie im Mai oder Juni im EU-Ausland ihr Handy genutzt haben, hat Telefónica von ihnen offenbar teils deutlich zu hohe Aufschläge verlangt. Seit dem 30. April 2016 dürfen Mobilfunkanbieter nur noch maximal 6 Cent für Anrufe, 2 Cent pro SMS und 6 Cent pro Megabyte zusätzlich verlangen. Wer eine Flatrate abgeschlossen hat, sollte also höchstens 6 Cent pro Gesprächsminute mehr bezahlen als zuhause. So haben es auch Vodafone und die Deutsche Telekom gehandhabt.
Telefónica hat von Kunden, die keine speziellen Auslandsoptionen abgeschlossen haben, aber offenbar deutlich mehr verlangt. Im sogenannten "Roaming Basic"-Tarif von O2 waren es bis zu 20 Cent. Kunden, die im Ausland unterwegs waren, sollten ihre Abrechnungen also prüfen und zu viel verlangte Beträge zurückverlangen. Einen entsprechenden Musterbrief findet man beispielsweise bei der Verbraucherzentrale Bayern. Stellt sich der Anbieter quer, kann man den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur kontaktieren.
Quelle: ntv.de, ino