Schutz vor Überschwemmung Starkregen: Rückstauklappe oder Hebeanlage?
23.05.2023, 19:15 Uhr
Starkregen kann zu schweren Überflutungen führen.
(Foto: Florian Schuh/dpa-tmn)
Man kann sein Haus zu einem gewissen Grad vor Überschwemmungen schützen - selbst bei Starkregen. Aber was ist sinnvoller: die Rückstauklappe oder eine Hebeanlage?
Starkregen ist gnadenlos: Innerhalb kürzester Zeit fällt viel mehr Regen, als die Kanalisation aufnehmen kann. In der Folge drückt sich das aufgestaute Wasser durch die Rohre ins Haus. Schmutzwasser, das durch Rückstau aus dem Kanal in die Gebäude zurückgedrängt wird, hinterlässt Zerstörung an Wänden, Böden und Einrichtung. Gefährdet sind vor allem Räume, die unterhalb des Straßenniveaus liegen und eine Toilette oder einen Wasseranschluss haben. Aber der Rückstau lässt sich verhindern:
Lösung 1: Hebeanlage
Eine Hebeanlage pumpt hochdrückendes Abwasser über die Rückstauebene hinweg in den Kanal. Vorteil: Man kann während des Rückstaus noch Toilette und Dusche nutzen. Das kann für Vermieter relevant sein: Sie müssen laut der Verbraucherzentrale NRW dafür sorgen, dass die Sanitäranlagen im Wohngebäude jederzeit zur Verfügung stehen. Bei genutzten Wohnräumen unterhalb des Straßenniveaus kann nur eine Hebeanlage das Gebäude angemessen schützen.
Lösung 2: Rückstauklappen
Rückstauklappen sorgen dafür, dass Wasser zwar wie gewohnt durch den Abfluss abfließen kann, verriegeln aber bei Druck von unten das Rohr. Sie befinden sich im Anschluss an das Kanalnetz oder sitzen direkt in den Hausinstallationen. So lassen sich zum Beispiel einzelne Klappen für Kellerwaschbecken im Siphon nachrüsten.
Rückstauklappen sind günstiger als Hebeanlagen. Nachteil: Die Klappen schützen laut Verbraucherzentrale die Häuser nur vor Abwasser, das aus dem öffentlichen Kanal kommt. Sie können anderweitig eingedrungenes Wasser nicht abfließen lassen.
Beratung durch Profis
Die Verbraucherschützer raten Immobilienbesitzern, mit einem Sanitärfachbetrieb zu klären, wo genau eine Rückstausicherung angebracht werden muss. Bei einem Neubau können Architektur- sowie Ingenieurbüros für Wasserwirtschaft und auch die Sanitärfachbetriebe den Schutz von Anfang an einplanen.
Darüber hinaus müssen Hebeanlagen und Rückstauverschlüsse regelmäßig geprüft und gewartet werden, sonst riskieren Grundstückseigentümer bei Schäden ihren Versicherungsschutz. Manuelle Rückstauklappen können im Anschluss an eine fachmännische Unterweisung eigenverantwortlich gewartet werden. Um im Schadensfall Ärger mit der Versicherung zu vermeiden, sollte die eigene Wartung vorsorglich dokumentiert werden. Viele Fachbetriebe bieten auch Wartungsverträge an. Vor einer Auftragsvergabe ist es ratsam, mehrere Angebote einzuholen und Leistungen und Preise miteinander zu vergleichen.
Kommunen haften nicht für Rückstauschäden an privaten Häusern. Diese sind auch nicht in der privaten Hausrat- und Wohngebäudeversicherung automatisch mit abgedeckt. Das Rückstaurisiko muss explizit innerhalb einer Elementarschadenversicherung abgesichert werden. Im Schadensfall können Versicherer einen Nachweis über die regelmäßige Wartung von Rückstausicherungen verlangen. Achtung: Nicht jeder Rückstau ist mitversichert, hierbei kommt es auf das Kleingedruckte an.
Quelle: ntv.de, awi/dpa