Ratgeber

Kein Schadenersatz fällig Vorinstallierte Software muss bezahlt werden

Computer mit bereits installierten Programmen sind gefragt und in Folge dessen gang und gäbe. Daran stört sich ein Franzose. Er wittert unlautere Geschäftspraktiken und fordert die Erstattung der Kosten für diese Software.

Windows Vista Screenshot.

Windows Vista Screenshot.

(Foto: Microsoft)

Computer dürfen grundsätzlich weiter mit vorinstallierter Software wie etwa einem Windows-Betriebssystem verkauft werden. Solch ein Kopplungsgeschäft sei keine unlautere Geschäftspraxis, solange das wirtschaftliche Verhalten der Verbraucher dadurch nicht beeinflusst werde, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem in Luxemburg verkündeten Urteil (Az. C-310/15).

Im aktuellen Fall hatte der Kläger in Frankreich einen Sony-Computer für 549 Euro gekauft. Die vorinstallierte Software, das Betriebssystem Microsoft Windows Vista und verschiedene Anwendungen, wollte der Kläger aber nicht. Er forderte von Sony die Erstattung der Kosten für diese Software. Sony lehnte dies ab und bot dem Kläger die Rückabwicklung des Kaufes an - was wiederum der Kunde ablehnte. Stattdessen verklagte er Sony auf Zahlung einer pauschalen Entschädigung von 450 Euro für die vorinstallierte Software sowie Schadensersatz in Höhe von 2500 Euro wegen unlauterer Geschäftspraktiken, die laut einer EU-Richtlinie verboten sind.

Ohne Erfolg. Der EuGH sieht in solch einem Kopplungsgeschäft grundsätzlich kein Problem. Begründung: Vorinstallierte Betriebssysteme erfüllten die Erwartungen der meisten Verbraucher, einen sofort nutzbaren Computer zu kaufen. Zudem sei der Kläger vom Sony-Händler über die vorinstallierte Software "gebührend informiert" worden. Ihm sei auch ermöglicht worden, den Kauf zu widerrufen.

Außerdem sei auch die Geschäftspraktik von Sony nicht irreführend, befanden die Richter. Demnach hindere die bemängelte nicht gesondert ausgewiesene Preisangabe für die Software den Kunden nicht daran, sich für oder gegen ein entsprechendes Gerät zu entscheiden. Hersteller seien lediglich dazu verpflichtet über die installierte Software zu informieren, dürfen die entsprechenden Computer dann aber weiter verkaufen.    

Quelle: ntv.de, awi/AFP

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen