Tod des Ex, kurze Ehe ... So den Renten-Versorgungsausgleich stoppen
13.01.2023, 10:48 Uhr (aktualisiert)
Stirbt der Ex-Partner, kann man die Rente wieder ungekürzt ausgezahlt bekommen.
(Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Bei einer Scheidung wird meist ein Versorgungsausgleich fällig. Dann werden die gesetzlichen und privaten Anrechte auf Altersversorgung aus den Ehejahren aufgeteilt. Dennoch können Geschiedene unter bestimmten Voraussetzungen eine ungekürzte Rente ausgezahlt bekommen.
Scheitert eine Ehe, beginnt das große Rechnen. Neben etwaigen Unterhaltskosten und dem Aufteilen während der Ehe erworbener materieller Güter ist auch meist ein Versorgungsausgleich fällig. Es sei denn, dieser wurde nicht ausdrücklich ausgeschlossen. Ist dem nicht so, werden durch das Familiengericht alle während der Ehe erworbenen Rentenansprüche beider Eheleute je zur Hälfte geteilt und miteinander verrechnet. Dies gilt für die gesetzliche wie für die private Rentenversicherung, für die betriebliche Altersversorgung und auch Pensionsansprüche aus einem Beamtenverhältnis.
Eine Versichertenrente, die wegen eines Versorgungsausgleichs gekürzt wird, kann unter Umständen auch in voller Höhe gezahlt werden: Verstirbt der frühere Ehegatte, dessen Rentenansprüche sich durch den Versorgungsausgleich erhöht haben, kann auf Antrag die Rente des Ausgleichspflichtigen in Zukunft ungekürzt gezahlt werden. Voraussetzung ist, dass der Verstorbene nicht mehr als drei Jahre eine durch den Versorgungsausgleich erhöhte Rente erhalten hat.
Die Anpassung der Rente ist erst ab dem Folgemonat der Antragstellung möglich, weshalb auf eine schnellstmögliche Antragstellung beim zuständigen Rentenversicherungs- oder Versorgungsträger geachtet werden sollte.
Ausschlussgründe für den Versorgungsausgleich
In einigen Fällen kann es sein, dass das Gericht bei einer Scheidung keinen Versorgungsausgleich durchführt. Diese sogenannten Ausschlussgründe sind:
Kurze Ehe
Wenn die Ehe nur drei Jahre oder kürzer Bestand hatte, findet ein Versorgungsausgleich nur statt, wenn einer oder beide ehemaligen Partner dies beim Familiengericht beantragen.
Geringfügigkeit
Sind die Anrechte der Ex-Partner überwiegend gleichwertig oder handelt es sich um einzelne, geringwertige Anrechte, wird das Familiengericht den Ausgleich nicht vornehmen.
Fehlverhalten
Aber auch bei krassem Fehlverhalten eines Ehepartners entfällt der Ausgleich meist.
Individuelle Vereinbarung
Grundsätzlich können Ehepaare aber auch eigene Vereinbarungen zur Gestaltung ihrer Altersversorgung im Falle einer Scheidung treffen. Diese müssen, um vor Gericht Bestand zu haben, von einem Notar beurkundet sein. Derart kann ein Versorgungsausgleich auch ganz ausgeschlossen werden. Allerdings wird dies vor Gericht nur dann anerkannt, wenn es einen vergleichbaren Ausgleich gibt. So soll vermieden werden, dass ein Partner stark benachteiligt wird oder im Alter staatliche Hilfe benötigt.
Ansonsten dient der Versorgungsausgleich dazu, Ungleichheiten im Erwerbsleben der Eheleute auszugleichen - beispielsweise wenn die Frau sich überwiegend um die gemeinsamen Kinder kümmert, kein eigenes Einkommen hat und dadurch weniger in die Rentenkasse einzahlt. Dann wird bei der Rente und beim Unterhalt per Gesetz dafür gesorgt, dass dieser Einsatz für die Familie demjenigen Partner nicht zum Nachteil gereicht.
Zu beachten ist, dass beim Versorgungsausgleich nur Ansprüche berücksichtigt werden, von denen das Gericht auch weiß. Zwar muss jeder Ehepartner dem Gericht alle Versorgungsträger nennen, bei denen er Anwartschaften hat, welche dann vom Gericht an den anderen Partner zur Kontrolle übermittelt werden. Wurde allerdings eine Anwartschaft vergessen und bleibt vom baldigen Ex-Gatten unbemerkt, führt dies nachträglich zu keiner Änderung des festgelegten Versorgungsausgleichs.
(Dieser Artikel wurde am Donnerstag, 05. Januar 2023 erstmals veröffentlicht.)
Quelle: ntv.de, awi