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Große Versprechen, kaum ErtragWarum Verbraucherschützer vor Vertragsoptimierern warnen

20.04.2026, 14:47 Uhr
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Vorsicht: Vertragsoptimierer werben im Netz und auf Social Media damit, die ungeliebte Lebens- oder Rentenversicherung lukrativ abzuwickeln.

Lebens- oder Rentenversicherung rückabwickeln? In manchen Fällen ist das wirklich möglich. Das kann finanziell attraktiver sein als eine Kündigung. Nur: Beauftragen sollten Sie damit niemand Drittes.

"Lebensversicherung erfolgreich zurückfordern" oder "Bis zu 200 Prozent mehr aus Ihrem Vertrag holen" - mit solchen und ähnlichen Slogans werben sogenannte Rückabwickler oder Vertragsoptimierer im Netz und auf Social Media. Das Versprechen: Wer sie beauftragt, kann sich lukrativ etwa von seiner ungeliebten Lebens- oder Rentenversicherung trennen - ohne die Einbußen, die eine vorzeitige Kündigung zufolge hätte. Die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) warnt allerdings, solche Angebote in Anspruch zu nehmen.

"Der Erfolg ist ungewiss", sagt Verbraucherschützerin Sandra Klug. Oft erhielten Verbraucher nicht einmal den Rückkaufswert, der ihnen bei einer eigenhändigen Kündigung zustünde. Stattdessen gebe es meist nur 75 bis 80 Prozent dessen, der Rest verbliebe beim jeweils beauftragten Anbieter. Die Versprechungen der Dienstleister, gegenüber einer Kündigung den eineinhalb bis zweifachen Wert herauszuholen, sind Klug zufolge überwiegend "heiße Luft".

Verbraucher berichten der VZHH immer wieder von ähnlichen Abläufen: Entweder melden sie sich auf Anzeigen auf Social-Media-Plattformen oder ihr Vermittler nimmt mit ihnen Kontakt auf und verspricht, aus einem "schlechten" Versicherungsvertrag deutlich mehr Geld herauszuholen als bei einer normalen Kündigung. Die Vermittler versprechen mitunter, das 1,5- bis 2-Fache im Vergleich zu einer Kündigung zu erzielen. Die Kunden treten die Ansprüche aus dem Vertrag dann an ein Drittunternehmen ab, das den Vertrag kündigt oder verkauft.

Nicht jeder Vertrag widerspruchsgeeignet

Das Drittunternehmen tritt den Vertrag dann wieder an den Versicherten zurück ab, der jetzt mit seinem Versicherer über die Rückabwicklung verhandeln muss. In der Regel ist dafür ein Anwalt nötig, der von vornherein eingeplant ist. Dessen Kosten tragen die Versicherten. Scheitern die Verhandlungen, fordern Anwalt und mitunter auch der Dienstleister die Versicherten auf, auf eigene Kosten ein versicherungsmathematisches Gutachten einzuholen.

Die Erfahrung der VZHH zeigt: Zu dem ohnehin schon meist verlustreichen Geschäft kommen nicht selten noch Anwaltskosten und Kosten für versicherungsmathematische Gutachten, die Verbraucher tragen müssen. Nämlich dann, wenn mit dem Versicherer über die Rückabwicklung verhandelt werden muss.

Zum Hintergrund: Gegen manche kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen können Versicherte Widerspruch einlegen und Verträge damit verlustfrei rückabwickeln. Das ist der Fall, wenn sie bei Vertragsschluss fehlerhaft oder unzureichend auf ihr Widerrufsrecht hingewiesen wurden. Die Anbieter im Internet erklären aber häufig jeden Vertrag für widerspruchsgeeignet - und irren damit.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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